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Gegenstand des Verfahrens waren demnach mehrere entgeltliche Kooperationen, die schon eine Weile zurückliegen und zwischen Mai und Juli 2025 in Instagram-Storys präsentiert wurden. Für die Bewerbung der Produkte habe sie sowohl Geld als auch Sachleistungen in "erheblichem wirtschaftlichem Wert" erhalten, so die LFK. Ein Teil der werblichen Inhalte sei ohne jede Kennzeichnung veröffentlicht worden, bei anderen Fällen sei sei wegen der visuellen Gestaltung "kaum wahrnehmbar" gewesen. "Für Nutzerinnen und Nutzer war der kommerzielle Charakter der Beiträge daher nicht auf den ersten Blick und zweifelsfrei erkennbar", so die LFK.
Dass sie auf dem Radar der LFK war, hätte der Influencerin dabei durchaus bekannt sein müssen, war sie doch schon 2020 und 2022 mehrfach auf die entsprechenden Vorgaben zur Werbekennzeichnung hingewiesen worden. Dass es sich also um wiederholte Verstöße gehandelt habe, floss in die Festsetzung der hohen Summe nun ebenso mit ein wie die hohe Reichweite des Accounts und die Einnahmen, die mit den Kooperationen erzielt wurden.
In einem Tiktok-Video hatte sich die Betroffene bereits vor einiger Zeit zu der verhängten Geldbuße geäußert und rechtliche Schritte angekündigt, laut LFK ist der Bescheid nun aber bestandskräftig.
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LFK-Präsident Wolfang Kreißig sagt: "Werbung darf nicht erst auf den zweiten Blick als solche erkennbar werden. Gerade reichweitenstarke Influencerinnen und Influencer tragen eine besondere Verantwortung für Transparenz. Nutzerinnen und Nutzer müssen unmittelbar erkennen können, ob sie einen redaktionellen oder persönlichen Inhalt sehen, oder ob es sich um bezahlte kommerzielle Kommunikation handelt. Bei der Bemessung einer Geldbuße wird auch der wirtschaftliche Vorteil berücksichtigt, der durch die nicht oder unzureichend gekennzeichneten Werbeinhalte erzielt wurde. Die Geldbuße soll diesen Vorteil übersteigen und damit sicherstellen, dass sich Verstöße gegen die Werbekennzeichnungspflicht wirtschaftlich nicht lohnen."
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