Mitte Juli erschütterte die Vorgehensweise, mit der der Privatsender Sat.1 seine Geschäftsergebnisse verbessern will, die Fernsehlandschaft. Quotenträchtige Magazinsendungen wurden nahezu über Nacht eingestellt, die dahinter stehenden Teams entlassen. Der Sender äußerte sich zunächst nicht zu den Vorgängen. Schnell verstanden verschiedene Medien die darauf folgenden Meldungen dahingehend, Sat.1 verabschiede sich aus dem Nachrichtengeschäft. Schnell wurde laut die Frage gestellt, ob man Sat.1 den Status als Vollprogramm aberkennen solle. Nun hat die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) - die für die Regulierung von Sat.1 zuständige Behörde - über den Fall entschieden, und keine Beanstandung festzustellen.Auch wenn mit den boulevardesken Magazinen „Sat.1 am Mittag“, „Sat.1 am Abend“ und demnächst mit dem Nachrichtenmagazin „Sat.1 - Die Nacht“ drei Informationssendungen nicht mehr im Programm zu finden sind, reicht der Informationsanteil des Sender aus, um den Status als Vollprogramm aufrecht zu erhalten, stellte die LMK nun fest. Auch die Hauptnachrichtensendung um 18:30 Uhr bleibt nach wie vor bestehen.
- Thomas Kausch: "Zuerst habe ich gelacht"
- Sat.1: Stellenabbau durch Zentralredaktion
- Sat.1 spart weiter: Nächster schwarze Montag?
- Jetzt offiziell: Thomas Kausch verlässt Sat.1
- Sat.1-Chef: "Kein Interesse, Niveau zu senken"
- Höppner: "Wir sind enttäuscht und frustriert"
- "Sat.1 am Mittag": Zwanzig Worte zum Abschied
- ProSiebenSat.1: de Posch bestätigt Stellenabbau
- Sat.1 und das Märchen vom Lizenzentzug
Doch aus dem Saarland regt sich - keine 24 Stunde nach Bekanntgabe der Entscheidung der LMK - Widerstand. Gerd Bauer, Chef der saarländischen Landesmedienanstalt fordert nun erneut dem Berliner Sender den Status als Vollprogramm abzuerkennen. In einem eigenen Gutachten kam man im Saarland zu dem Schluss, Sat.1 biete zu wenig Information. „Ich bedauere, dass die lizenzrechtlichen Fragen, die sich aus schon erfolgten und zusätzlich geplanten Änderungen des Programmschemas des bundesweiten Fernsehveranstalters Sat.1 SatellitenFernsehen GmbH ergeben, seitens der formal zuständigen LMK nicht zunächst auch im Kreis der Landesmedienanstalten erörtert wurden. Ein entsprechendes Abstimmungsverfahren halten wir für staatsvertraglich geboten“. Man wirft der LMK vor, im Alleingang entschieden zu haben - wie es, so betont die LMK, in solchen Fällen allerdings üblich sei.
"Just for fun" sei dieses Gutachten der Saarländer erstellt worden, erklärt Manfred Helmes, Direktor der Medienaufsicht in Rheinland-Pfalz im Gespräch mit dem Medienmagazin DWDL.de. Die im Papier enthalten Ausführungen seien „eine rechtswissenschaftliche Fleißarbeit“, die „Altbekanntes wiederholt“ heißt es in einer Mitteilung. Die Vorstöße der Kollegen bezeichnete Helmes als "Wunschdenken". Zudem liegt die Programmaufsicht für Sat.1 bei seiner Behörde. "Aufgrund einer feststehenden Rechtslage" und "mit Argumenten, die auch einer Prüfung durch ein Verwaltungsgericht standhalten", sei entschieden worden, teilt die rheinland-pfälzische Landeszentrale mit.
Vielleicht ist es kein Problem mit dem Vorgehen der Kollegen und dem rechtlichen Rahmen, in dem man sich bewegt. Vielleicht liegt es auch daran, dass man im Saarland auf Sat.1 ohnehin nicht gut zu sprechen ist. So sei ein Streit zwischen Sat.1 und den Regulierern an der Saar gerichtlich anhängig, weil der Sender sich weigere, ein Regionalfenster im Saarland zu veranstalten, heißt es per Pressemitteilung aus Rheinland-Pfalz. So wird deutlich, dass die Regulierer nicht nur in inhaltlichen Fragen unterschiedlicher Auffassung sind, sondern es auch noch weitere Differenzen untereinander zu geben scheint. Wie sonst ließe sich die gegenseitige und derart offenherzige Kritik an den doch eigentlich auf gleicher Ebene organisierten Kollegen verstehen?
Allein diese Posse zeigt einmal mehr auf, was eine föderal organisierte Medienaufsicht in einer bundesweit agierenden Medienlandschaft wert ist. So ist Medienpolitik immer auch Standortpolitik. Betrifft sie aber die Interessen des Publikums im gesamten Bundesgebiet, so wird es schwer für die Behörden, ihre regionale Verbundenheit abzulegen. Auch der Umgang der Regulierer mit den zum Teil unerfreulichen Vorgängen bei verschiedenen Call-In-TV-Anbietern legt die Vermutung nahe, dass die regionalisierte Aufsicht von Unternehmen, die einen beträchtlichen Wirtschaftsfaktor der jeweiligen Region darstellen, sich zunehmend schwierig gestaltet.
Auch Manfred Helmes aus Rheinland-Pfalz scheint von den absurden Vorgängen die Nase gestrichen voll zu haben. "Dieser unsägliche und überflüssige Vorgang zeigt erneut, wie dringlich die Neuordnung der Landesmedienanstalten ist", sagt er mit Blick auf die aktuellen Sat.1-Störmanöver aus dem Saarland.
Der Informationsanteil des Senders liegt, gemessen nach den gängigen und anerkannten Kriterien laut Landeszentrale für Medien Rheinland-Pfalz bei 23,4 Prozent. Es gibt auch Angebote, die deutlich darunter liegen. Ferner ist zu bedenken, dass es in diesen Fragen der Beurteilung nicht darum geht, ob Sat.1 überhaupt noch senden darf. Vielmehr dreht sich diese Debatte um den Status des Senders als Vollprogramm, der eine Bewandtnis unter anderem für die Einspeisung in die deutschen Kabelnetze hat.



