Bild: NDR/Dirk UhlenbrockEntgegen anderslautenden Meldungen habe man einen für diesen Donnerstag angesetzten Gütetermin beim Hamburger Arbeitsgericht nicht gemeinsam abgesagt, heißt es am Mittwoch beim NDR. Entsprechendes war zuvor unter Berufung auf Angaben des Gerichts zahlreich vermeldet worden. Beim NDR korrigiert man. Dies sei "auf Wunsch von Herman" passiert, so Sprecher Ralph Coleman gegenüber dem Medienmagazin DWDL.de.

Welche Ziele Herman mit der kurzfristigen Absage des Termins bezwecken will, ist bislang unklar. Auch der NDR sei noch nicht darüber informiert worden, wie es weitergehen soll. Aber: "Der Ball liegt jetzt bei ihr", sagt Coleman. Das Arbeitsgericht Hamburg hat für den Fall der Fälle für den 26. Februar nächsten Jahres einen neuen Gerichtstermin angesetzt. Gibt es bis dahin keine Einigung, wird zunächst ein Richter Vorschläge für eine gütliche Einigung machen. Sollte dies scheitern, käme es zur Verhandlung.
 


Die frühere "Tagesschau"-Sprecherin Herman wollte bis zuletzt feststellen lassen, dass ihr Arbeitsverhältnis mit dem NDR auch nicht durch Fristablauf am Ende des Jahres endet. Kern des Streits scheint aber offenbar zunächst einmal die Definition des Verhältnisses zwischen NDR und Herman zu sein. Bestand ein Arbeitsverhältnis oder war Herman als freie Mitarbeiterin beschäftigt? Beim NDR schweigt man angesichts der Auseinandersetzung zu diesem Thema.

Der Sender hatte nach Meldungen über strittige Äußerungen Hermans zur Familienpolitik zur Zeit der Nationalsozialisten am 10. September die Zusammenarbeit mit ihr mit sofortiger Wirkung beendet. Volker Herres, NDR Programmdirektor Fernsehen und künftiger Programmdirektor des Ersten, sagte damals: "Frau Hermans schriftstellerische Tätigkeit ist aus unserer Sicht nicht länger vereinbar mit ihrer Rolle als Fernsehmoderatorin und Talk-Gastgeberin." Anfang Oktober bestätigte Herman in einem Interview mit dem Medienmagazin "V.i.s.d.P." ein juristisches Vorgehen gegen den NDR.