Grafik: DWDL.de; Logo: ZDFDas ZDF konnte einen Erfolg vor dem Bundesverfassungsgericht für sich verbuchen. In dem Verfahren ging es darum, dass der Sender darauf bestand, beim Prozessauftakt im vergangenen März zur Gerichtsverhandlung über die Misshandlung junger Rekruten bei der Bundeswehr unmittelbar vor und nach der Verhandlung zu filmen. Per Eilentscheidung hatte das Verfassungsgericht dem bereits stattgegeben und bestätigte dies nun per Beschluss.

Demnach sei es bei einem "gewichtigen öffentlichen Informationsinteresse" grundsätzlich zulässig, Filmaufnahmen aus dem Gerichtssaal, die vor und nach dem Prozess entstehen, zu veröffentlichen. Im besagten Fall, der noch immer vor dem Landgericht Münster verhandelt wird, hatte der Vorsitzende Richter einen Ausschluss von Fotografen und Filmteams angeordnet, gegen den das ZDF vorgegangen war.
 

 
Nach Ansicht des Verfassungsgerichts verletze diese Anordnung die Rundfunkfreiheit. Das Gericht ist der Auffassung, dass eine Berichterstattung rund um den Prozess unter anderem daher wichtig sei, weil während der Verhandlung generelles Kameraverbot herrscht. Somit könne nur die Saalöffentlichkeit und die freie Berichterstattung über diese eine öffentliche Kontrolle der Verhandlung gewährleisten.

Das Gericht vertritt zudem die Auffassung, dass die eventuelle Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch die Veröffentlichung von Bildern Beschuldigter auch durch die Unkenntlichmachung der Gesichter möglich sei.

"Das ZDF hat eine wichtige Entscheidung für die Freiheit der Gerichtsberichterstattung erstritten. Urteile ergehen im Namen des Volkes. Deshalb hat die Öffentlichkeit einen berechtigten Anspruch darauf, über Gerichtsverfahren informiert zu werden. Auch im Fernsehen", kommentierte ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender die Entscheidung. Über das Urteil gegen die Hauptangeklagten, das im Februar erwartet wird, will das ZDF wieder mit Filmaufnahmen aus dem Gerichtssaal berichten.