Screenshot: TelemedialDie Luft wird dünner für Thomas Hornauer und seinen Esoterik-Sender Kanal Telemedial. Nachdem die österreichische Medienaufsicht Komm-Austria dem umstrittenen Sender Anfang Juni die Lizenz entzogen hatte, lehnte der österreichische Bundeskommunikationssenat in der vergangenen Woche Hornauers Berufung gegen diese Entscheidung ab.

Auch wenn Kanal Telemedial wegen seiner fragwürdigen Inhalte und den verhältnismäßig hohen Telefongebühren für beim Sender anrufende Zuschauer verstärkt in der Kritik steht, so beruht der Lizenzentzug eher auf einem formellen Mangel, da das Programm des Senders nicht in dem Maße in Österreich hergestellt wird, das eine Sendelizenz in der Alpenrepublik rechtfertigen würde.
 

 
Seitens des Bundeskommunikationssenat heißt es in einer Mitteilung: "Die Berufungswerberin hatte keine Niederlassung in Form des Sitzes bzw. der Hauptniederlassung (Hauptverwaltung) nach § 3 Abs. 1 PrTV-G in Österreich; eine Hauptverwaltung liegt nämlich nur dann vor, wenn an dem Ort die wesentlichen oder zumindest der überwiegende Teil der unternehmerischen Entscheidungen getroffen werden, was aber per definitionem eine Betrachtung über einen längeren Zeitraum voraussetzt".

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Gegen diese Entscheidung vom 27. Juni kann Hornauer nun innerhalb von sechs Wochen Beschwerde beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof einlegen. Laut einem Bericht der Zeitung "Der Standard" kündigte Hornauer in seinem Programm an, nach einem Lizenzentzug seine Inhalte notfalls auch über das Internet zu verbreiten.

Der Bundeskommunikationssenat, bei dem Hornauer mit der Berufung scheiterte, fungiert als Rechtsmittelbehörde gegenüber Entscheidungen der österreichischen Medienaufsicht Komm-Austria und ist beim Bundeskanzleramt in Wien eingerichtet. Der Sender von Thomas Hornauer ist auch den deutschen Medienwächtern ein Dorn im Auge. Wegen der Lizenzierung in Österreich fehlt jedoch hier zu Lande die medienrechtliche Handhabe.