Foto: PhotocaseSeit diesem Dienstag wacht ein neues Gremium der Landesmedienanstalten über die Vergabe der Zulassungen neuer privater Rundfunkangebote und führt deren Aufsicht durch. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), die sich an diesem Dienstag konstituiert, setzt sich zusammen aus den Direktoren der Landesmedienanstalten.

Die neue Stelle resultiert aus dem 10. Rundfunkstaatsvertrag, der am 1. September in Kraft getreten ist. Dieses neue Regelwerk ist indes nicht zu verwechseln mit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, über den derzeit ein heftiger Streit zwischen öffentlich-rechtlichen Sendern und den privaten Mitbewerben entbrannt ist.
 


"Mit der ZAK soll eine schlagkräftige Kommission entstehen, die mit weitreichenden Kompetenzen ausgestattet ist. Da die Mehrheitsentscheidungen der ZAK rechtsverbindlich sind, können sie direkt in den Ländern umgesetzt werden", sagte Thomas Langheinrich, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) über das neue Gremium, in das auch die bisherigen Institutionen Gemeinsame Stelle Programm, Werbung und Medienkompetenz und die Gemeinsame Stelle Digitaler Zugang integriert werden.

Die gesetzlichen Neuerungen statten auch die Gremienvorsitzendenkonferenz mit mehr Kompetenzen aus. So wird die GKV künftig die Entscheidung bei der Vergabe drahtloser Übertragungskapazitäten fällen. Zudem sollen in der GVK Programminhalte hinsichtlicher ihres Einflusses auf gesellschaftliche Normen und Werte diskutiert werden.