Foto: DWDL.deIn einem Berufungsverfahren im Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Fotos unterlag Fernseh-Moderator Günther Jauch nun dem Axel Springer Verlag vor dem Oberlandesgericht Hamburg. Das Gericht hatte die Berufung Jauchs gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. Januar 2008 am  Dienstag zurückgewiesen.

Jauch hatte vom Verlag in zwei Klagen Schadensersatz und die Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr in Höhe von jeweils 130.000 Euro gefordert, nachdem in den Springer-Zeitungen "Berliner Morgenpost" und "Die Welt" ein Foto abgedruckt worden war, auf dem Jauch beim Sektempfang unmittelbar nach seiner Hochzeit zu sehen war. Beide Klagen wurden in diesem Verfahren nun abgewiesen.
 


Laut Springer-Mitteilung sehe auch das Oberlandesgericht in der Veröffentlichung keine Rechtswidrigkeit, was einer Entschädigung im Weg stehe. Damit stelle die Veröffentlichung auch keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte Jauchs dar. Eine Revision zur nächst höheren Instanz - dem Bundesgerichtshof - ist nicht zugelassen.

Laut Mitteilung von Springer habe der Senat des Gerichts in der mündlichen Verhandlung ausgeführt, dass er auch bei ähnlichen Sachverhalten Prominenten keine Lizenzgebühren zusprechen werde. "Das Gericht hat mit dem Urteil bestätigt, welch hohe Bedeutung die Pressefreiheit in Deutschland hat", kommentierte Carsten Erdmann, Chefredakteur der "Berliner Morgenpost". Günther Jauch war für eine Stellungnahme am Dienstag nicht zu erreichen.