Grafik: VDZBevor im Oktober der nächste Rundfunkänderungsstaatsvertrag endlich beschlossen werden soll und damit die monatelange, mit Polemik auf beiden Seiten geführte Auseinandersetzung zwischen ARD/ZDF und den Verlagen ein Ende findet, dürfte nun, nach Bekanntwerden des neuesten Entwurfs, auf den sich die Chefs der Staatskanzleien geeinigt haben, noch einmal eine Welle der Empörung durch Deutschlands Verlage schwappen.

Denn die meisten der von Verlegern immer wieder vehement eingeforderten Beschränkungen für ARD und ZDF wird es wohl nicht geben, wie die "FAZ" berichtet. So soll es künftig explizit zu den Aufgaben der öffentlich-rechtlichen Sender gehören, auch im Internet Unterhaltungsangebote zu betreiben. Das ursprünglich geplante Verbot oder zumindest eine weitreichende Einschränkung, wären damit also vom Tisch.

Doch auch im Informationsbereich hat die Lobby-Arbeit von ARD und ZDF offenbar Früchte getragen. War zuletzt noch über ein Verbot "elektronischer Presse" diskutiert worden, so klingt die neue Formulierung "presseähnliche Angebote im Bereich nichtsendungsbezogener Telemedien" zu untersagen schon weit weniger weitreichend. Angebote wie tagesschau.de oder heute.de sind damit von der neuen Regelung komplett ausgenommen.

Auch wird es, so zumindest der neueste Entwurf, keinerlei im Staatsvertrag festgelegte Beschränkung der Online-Ausgaben geben. Auch die bislang praktizierte Selbstverpflichtung der Sender, maximal 0,75 Prozent des Gesamtbudgets zu verwenden, soll es nicht mehr geben. Weiterhin müssen die Sender aber natürlich ihre Budgets bei der KEF anmelden und genehmigen lassen. Verschiebungen innerhalb des genehmigten Budgets Richtung Online-Ausgaben wären künftig aber möglich. 

Grafik: DWDL.de; Logos: ARD & ZDFIm Bewegtbild-Bereich soll die Verwertung großer Sportereignisse nach sieben Tagen ausschließlich auf kommerzieller Basis möglich sein. Die bereits existierenden Mediatheken von ARD und ZDF müssen zudem einem 3-Stufen-Test unterzogen werden, wofür den Sendern aber eine großzügige Übergangsfrist gegeben werden soll. Laut "FAZ" womöglich bis Ende 2010.

Keinen 3-Stufen-Test geben soll es hingegen für die digitalen Spartenkanäle von ARD und ZDF. Dennoch: Freie Hand erhalten sollen die Sender hier auch nicht. Dass das ZDF hier etwa unter dem Arbeitstitel "Familienkanal" ein Vollprogramm plant, das sich an jüngere Zuschauer richtet, wird nicht einfach durchgewunken. "Wir wollen ausschließen, dass dort weitere klassische Vollprogramme entstehen", zitiert die "FAZ" den rheinland-pfälzischen Staatskanzlei-Chef Martin Stadelmaier. ARD und ZDF müssten ihre Pläne hier noch konkretisieren. 

DWDL.de-Thema

Bei den Verlegern ruft der neue Entwurf in einer ersten Reaktion in jedem Fall wieder scharfe Kritik hervor. VDZ-Geschäftsführer Fürstner fordert, die "Kompromisslinie vom Juni dieses Jahres nicht weiter aufzuweichen". "Sonst wird den privatwirtschaftlich finanzierten Verlagsportalen die wirtschaftliche Basis und damit eine wesentliche Zukunftsperspektive entzogen", so Fürstner.