
Sollte im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der in den kommenden Wochen beschlossen werden soll, die Internet-Verbreitung von Sportereignissen zeitlich limitiert werden, führe das dazu, "dass vertraglich eingeräumte Rechte nicht benutzt werde können", so die Intendanten.
Den Intendanten zu Folge sei die Behauptung, für einen Sieben-Tage-Abruf fielen zusätzliche Kosten an, unzutreffend. "Zusätzliche Zahlungen für die Einräumung von Sieben-Tage-Abrufrechten wurden bisher nicht geleistet, finanzielle Einsparungen bei einem Verzicht auf dieses Rechte stehen daher nicht in Rede", heißt es in einer Mitteilung.
Laut der Argumentation von ARD und ZDF sei den jeweiligen Rechteinhabern in den meisten Fällen an einer möglichst hohen Reichweite gelegen. Zudem gebe es in den entsprechenden Ausschreibungen in der Online-Auswertung keine Unterscheidung zwischen einer 24-stündigen und einer siebentägigen Bereitstellung im Netz. Auch eine Erhöhung der für die Sport-Verbreitung im Netz benötigten Gebührengelder schließen die Sender aus.