Kirch hat Anspruch auf Schadenersatz
Der frühere Deutsche Bank-Chef Rolf Breuer habe mit Aussagen über die Kreditwürdigkeit von Leo Kirch gegen die Verschwiegenheitspflicht verstoßen, urteilte das Oberlandesgericht München am Mittwoch in einem Berufungsprozess.Die Schadenersatzklage gegen Breuer selbst wurde allerdings abgewiesen. Seine Verschwiegenheitspflicht habe sich nur aus seinem Dienstvertrag mit der Deutschen Bank ergeben. Die Anwälte des ehemaligen Medienunternehmers Leo Kirch hoffen nach dieser Entscheidung auf Schadenersatz in Milliardenhöhe. Die Deutsche Bank prüft rechtliche Schritte gegen das Urteil.
Ex-Deutsche Bank-Chef Breuer hatte in einem US-Fernseh-Interview gesagt: "Was alles man darüber lesen und hören kann, ist ja, dass der Finanzsektor nicht bereit ist, auf unveränderter Basis noch weitere Fremd- oder gar Eigenmittel zur Verfügung zu stellen." Damit hat er nach Einschätzung Kirchs den Zusammenbruch des Medienimperiums eingeleitet.