Foto: PhotocaseDer Schauspieler und Moderator Karsten Speck, der einst als Moderator der Show "Ein Kessel Buntes" in der damaligen DDR bekannt wurde, ist mit seiner Klage gegen die "Bild"-Zeitung auch vor dem Bundesgerichtshof gescheitert.

"Bild" hatte unter der Überschrift "Hier schlendert Karsten Speck in die Freiheit" berichtet, dass Speck, der zuvor zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und 10 Monaten verurteilt worden war, die Haftanstalt schon nach zwei Wochen wieder verlassen hat, da er sich sich als geeignet für den offenen Vollzug erwiesen hatte. Illustriert war der Bericht mit zwei Fotos, die Speck auf der Straße gehend und in ein Auto einsteigend zeigen. Speck klagte auf Unterlassung und Verbot der erneuten Veröffentlichung der Aufnahmen.

 

Der Bundesgerichtshof schlug sich aber auf die Seite der "Bild"-Zeitung. Auch wenn die Veröffentlichung einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht Specks dargestellt habe, sei die Pressefreiheit in diesem Fall höher zu bewährten. Der Artikel werfe die Frage auf, ob Speck als Prominenter im Strafvollzug bevorzugt behandelt werde. Die Presse nehme daher hier ihre "wichtige Funktion als öffentlicher Wachhund wahr", so das Gericht in seiner Begründung. Die Resozialisierung des Klägers sei durch die Fotos zudem nicht beeinträchtigt worden.