Logo: VPRTNach dem Streit ist vor dem Streit. Nachdem der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im vergangenen Jahr, begleitet vom Gezeter der Betroffenen Seiten, beschlossen wurde, zeichnet sich nun Ärger über die Einhaltung der beschlossenen Modalitäten für Internet-Angebote der öffentlich-rechtlichen Sender ab. So hegt Jürgen Doetz, Präsident des Verbandes Privater Rundfunk laut einem Bericht der "Financial Times Deutschland" "große Zweifel" daran, dass die Öffentlich-Rechtlichen die Kriterien für den Dreistufentest einhalten.

Nachdem der NDR und der Kinderkanal bereits vor Inkrafttreten des neuen Regelwerks ihre bestehenden und geplanten Angebote dem Test unterziehen wollen, sagte Doetz: "Die Art und Weise ist weder organisatorisch, noch inhaltlich akzeptabel". Es könne nicht sein, "dass jede Anstalt nach eigenem Gutdünken ihre Kriterien für Ablauf und Aufbau des Dreisstufentests festlegt". Doetz ist dabei auch ein Dorn im Auge, dass beim Test eines neuen Kinderportals des Kinderkanals kostenpflichtige Mitbewerber keine Berücksichtigung finden.
 

 
Die Gegenseite sieht es weniger problematisch. "Die vom Rundfunkrat mit der Prüfung der martklichen Auswirkungen der neuen Angebote beauftragten Gutachter untersuchen auch die Auswirkungen auf kommerzielle Bezahlangebote", sagte der MDR-Rundfunkratsvorsitzende Karl-Heinz Ducke der "FTD". "Das ARD-Genehmigungsverfahren ist von der EU-Kommission gebilligt worden. Damit sind die rechtlichen Rahmenbedingungen klar". Seitens der Privaten wolle man nötigenfalls die EU-Kommission erneut einschalten, so die "FTD".