Grafik: DWDL.de; Logos: ARD & ZDFSeit dem gestrigen Montag ist der neue Rundfunkänderungsstaatsvertrag in Kraft, in dem geregelt wird, wie und in welchem Umfang die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet aktiv sein dürfen. Fristgerecht haben ARD und ZDF zum Monatsende ihre Telemedienkonzepte an die Aufsichtsgremien - Rundfunkräte und Fernsehrat -, sowie an die Staatskanzleien der Länder übersandt. Im nächsten Schritt werden die Angebote dem so genannten Drei-Stufen-Test unterzogen.

Darin werden bestehende und neue Angebote hinsichtlich ihres gesellschaftlichen Mehrwerts beurteilt. Es soll überprüft werden, in wie weit ein Programminhalt - so zum Beispiel ein neues Internet-Angebot - den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht, wie es qualitativ zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und welcher finanzielle Aufwand damit verbunden ist.
 

 
Um den neuen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, haben die Sender ihr Internetangebot deutlich verschlankt. Unter anderem ist entscheidend, dass die gebührenfinanzierten Inhalte nicht in Konkurrenz zu kommerziellen Internet-Angeboten treten dürfen und zudem ein klarer Bezug zu den Inhalten der Radio- und Fernsehprogramme besteht. Die ARD hat auf ihren Angeboten bereits Elemente entfernt, die unter die so genannte "Negativliste" fallen. Darunter befinden sich unter anderem Spiele oder Tarifrechner.

Markus Schächter auf den Mainzer Tage der MedienkritikDas Internet-Angebot des ZDF wird um insgesamt mehr als 50.000 Dokumente verkleinert, die - so Sendersprecher Alexander Stock im Interview mit der "taz" - allerdings nicht gelöscht, sondern archiviert werden. Der Fokus der Mainzer verlagert sich von Text- auf Video-Inhalte. "Das Bewegtbild im Internet ist unsere Kernkompetenz. Dafür werden wir den Textanteil deutlich reduzieren und den Videoanteil in den Vordergrund rücken", so Intendant Markus Schächter (Bild links).

Klar geregelt wird in den vorgelegten Konzepten auch, innerhalb welcher Fristen die Inhalte auf den Webseiten von ARD und ZDF zum Abruf bereitgehalten werden. Beim ZDF sollen gesendete Fernsehinhalte im Schnitt über eine Dauer von drei bis zwölf Monaten verfügbar bleiben.  Kinderprogramme sollen zwei Jahre lang vorgehalten werden. Bei fiktionalen Programmen ist vorgesehen, Serien und Mehrteiler sechs, Fernsehfilme drei Monate lang online verfügbar zu machen. Das gilt allerdings nur für Eigen- oder Ko-Produktionen des Senders. Reine Lizenzware darf nicht zum Abruf angeboten werden, erklärte Stock in der "taz". Rechte für Sportübertragungen dürfen im Netz lediglich 24 Stunden lang ausgewertet werden.

Bild: SWR/Rafael KrötzDie von ARD und ZDF vorgelegten Konzepte umfassen die Internetangebote "ard.de", "daserste.de", "tagesschau.de", "sportschau.de", "boerse.ard.de", "zdf.de", "heute.de", "sport.zdf.de", "ZDFmediathek", "tivi.de", "unternehmen.zdf.de", sowie die Internetangebote der Gemeinschaftskanäle Phoenix, 3sat, Kinderkanal und die jeweils drei digitalen Spartenkanäle Eins Extra, Eins Plus, Eins Festival, ZDF Infokanal, ZDF Dokukanal und ZDF Theaterkanal. Auch die Angebote in elektronischen Programmführern (EPGs) und die Teletextangebote sind in den jeweiligen Telemedienkonzepten enthalten. Das Konzept der ARD umfasst nur übergreifende Angebote der Arbeitsgemeinschaft. Für ihre eigenen Inhalte legen die Landesrundfunkanstalten entsprechende eigene Konzepte vor.

Der jetzigen Regelung ist ein zähes politisches Ringen um die Grenzen für das Engagement der Öffentlich-Rechtlichen in der digitalen Welt vorausgegangen. "Es geht nicht um den Anspruch, eine Enzyklopädie des Wissens zu sein. Aber es schmerzt nicht nur uns, sondern auch die Nutzer, die - ganz untypisch für das Internet - künftig wohl häufiger bei ihrer Suche erfolglos bleiben. Positiv ist: Durch die journalistische Überprüfung wird das Profil unserer Telemedienangebote noch einmal deutlich geschärft", so der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust (Bild rechts).