
Der Berufung Buchholz' in den Bertelsmann-Vorstand ging eine Auseinandersetzung mit der Familie Jahr zuvor, die 25,1 Prozent der Anteile an Gruner + Jahr hält. Dort befürchtete man eine Interessenkollision durch ein Doppelmandat des G+J-Chefs in beiden Unternehmen. Eine entsprechende Feststellungsklage wurde vom Bundesgerichtshof abgewiesen.
Bei Bertelsmann legt man Wert auf die Feststellung, dass Buchholz für seinen zusätzlichen Posten keine zusätzliche Honorierung erhält. "Die Berufung in den Bertelsmann-Vorstand ist für Herrn Bucholz mit keinen zusätzlichen materiellen Vergütungen verbunden, es gelten unverändert die im Rahmen der Vorstandstätigkeiten für Gruner + Jahr festgelegten Vertragskonditionen", heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens. Anfang Juni wurde bekannt, dass bei Bertelsmann ein umfangreiches Programm zur Kostensenkung gestartet wurde, das auch mit einem Personalabbau einhergehen könnte.