
Entsprechende Pläne habe die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, bei der der Vorsitz der Rundfunkkommission der Länder liegt, gegenüber dem "Kontakter" bestätigt. Eine Entscheidung der Ministerpräsidenten sei für den Oktober vorgesehen. Auch wenn die EU eine Lockerung der Werbebeschränkung im Kinderprogramm ermöglicht, so gehe der Schutz der Kinder vor, heiße es aus der Staatskanzlei in Mainz. Derzeit regelt § 14 des Rundfunkstaatsvertrages, dass Kindersendungen, ebenso wie Gottesdienstaübertragungen, nicht durch Werbung unterbrochen werden dürfen.
Den Kindersendern dürfte das Festhalten am Verbot nicht schmecken. "Regulativer Übereifer wirkt oftmals kontraproduktiv. Durch das Verbot, Spielfilme für Kinder durch Werbung zu unterbrechen, ist deren Ausstrahlung in der Daytime kaum zu refinanzieren", sagte Super RTL-Chef Claude Schmit (Bild) dem "Kontakter". Schmit sieht die Programmvielfalt gefährdet.