ARDDer ARD steht ein Rechtsstreit um den Vorspann der Krimi-Reihe "Tatort" ins Haus, die für die Sendergemeinschaft im Laufe der vergangenen Jahrzehnte zu einer starken imagebildenden Marke avanciert ist. Laut einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" verhandelt das Landgericht München I am 16. Dezember eine Klage der freischaffenden Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa, die die Schöpferin des legendären Vorspanns mit Fadenkreuz und Fingerabdruck sein soll.

Der Vorspann sei im Rahmen eines Wettbewerbs unter den ARD-Anstalten im Jahr 1969 entstanden. Ein Redakteur des BR habe damals eine Produktionsfirma mit der Einreichung eines Entwurfs beauftragt. Diesen soll Böttrich-Merdjanowa als frei Grafikerin in Form eines Storyboards angefertigt haben, das eins zu eins umgesetzt worden sei. Auch bei den Dreharbeiten habe sie die Leitung übernommen. Für ihre Leistungen habe sie seinerzeit 2.500 D-Mark (1.278 Euro) erhalten, heißt es in  dem Bericht.
 

 
Nun möchte die Grafikerin am finanziellen Ertrag des markenprägenden Vorspanns partizipieren. Außerdem möchte sie als Urheberin genannt werden. Ihr Anwalt schätzt den Streitwert des Verfahrens laut "SZ" vorläufig auf 150.000 Euro. So sei in ARD und ORF in den vergangenen rund 40 Jahren mindestens 19.200 Mal ein "Tatort" mit dem Vorspann zu sehen gewesen.

Zu Beginn des Verfahrens geht es zunächst darum, von den Sendeanstalten Auskunft und Rechnungslegung zu erhalten, um eventuelle konkrete Ansprüche taxieren zu können. Da der BR die Zuständigkeit beim WDR sieht, wurde der Zeitung zufolge auch diese Rundfunkanstalt verklagt. Beim BR geht man indes davon aus, dass der Vorspann von einer Produktionsfirma gefertigt wurde. Die Nennung von Vorspann-Urhebern sei unüblich. Allerdings werfe die Klage schwierige Rechtsfragen auf, "die gerichtlich so noch nicht geklärt worden sind", sagte BR-Anwalt Stefan Frank der "SZ".