Logo: PIN GroupDie Axel Springer AG erwägt offenbar eine Klage gegen die Bundesregierung. Hintergrund ist der Streit um die unrechtmäßigen Mindestlöhne in der Postbranche.  Nachdem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Mindestlohn wegen Verfahrensfehlern für nicht rechtens erklärt hat, pocht Springer nun laut einer "Spiegel"-Vorabmeldung womöglich auf die Zahlung von Schadensersatz.

Es geht dabei um den privaten Zustelldienst Pin Group, den Springer im Jahr 2007 mehrheitlich übernommen hat - auch wegen der Ankündigung eines Branchenmindestlohns von 9,80 Euro musste Pin seinerzeit Insolvenz anmelden. Das Verlagshaus verlor dabei mehr als 600 Millionen Euro. Die Einführung des Postmindestlohns sei nicht nur rechtswidrig, die Umstände und Hintergründe seiner Einführung seien ein "Skandal erster Güte", heißt es bei Springer.



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Als Maßstab für die Mindestbezahlung von Postboten galt ein Tarifvertrag, den unter anderen die Deutsche Post mit der Gewerkschaft ver.di vereinbart hatte. Nach dem Mindestlohn-Beschluss der Bundesregierung hatte Springer massiven Widerstand erklärt und in seinen Blättern ausführlich die Nachteile des Mindestlohnes vorgerechnet. Nun sieht man sich bestätigt: "Wir werden mit ganzer Entschiedenheit die Interessen des Unternehmens Axel Springer und seiner Aktionäre wahren und prüfen juristische Schritte", erklärte Unternehmenssprecherin Edda Fels auf "Spiegel"-Anfrage.

Pin hatte vor wenigen Tagen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts prompt reagiert und will den eigenen Zustellern fortan nur noch 8,50 Euro pro Stunde bezahlen. Pin-Vorstand Axel Stirl kritisierte in dieser Woche gegenüber "Focus Online", dass das Urteil jedoch deutlich zu spät komme. In den zwei Jahren seit Einführung des Mindestlohns seien 19 000 Arbeitsplätze vernichtet worden, so Stirl.