Thomas HornauerWie erst jetzt bekannt wurde, hat das Landgericht Stuttgart ein Strafverfahren gegen  Thomas Hornauer bereits im vergangenen September eingestellt. Einen entsprechenden Bericht der "Stuttgarter Nachrichten" bestätigte eine Gerichtssprecherin auf DWDL.de-Nachfrage. Hornauer sorgt bereits seit einigen Jahren mit seinem höchst zweifelhaften Kanal Telemedial für Aufsehen. Das Strafverfahren in Stuttgart jedoch war noch eine Altlast aus früheren Zeiten.

In dem Verfahren ging es um Ermittlungen gegen Hornauer, die bereits im Jahr 2003 aufgenommen wurden. Dabei hatte die Staatsanwaltschaft Hornauers damaligen Regionalsender BTV4U im Visier, bei dem es Unregelmäßigkeiten bei Anruf-Gewinnspielen gegeben haben soll. Wegen des Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug in 1,5 Millionen Fällen wollte die Staatsanwaltschaft im vergangenen Jahr Anklage erheben. Die 11. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart jedoch lehnte den Antrag ab, da die Vorwürfe aus dem Jahr 2003 inzwischen verjährt seien.
 

 
Auf DWDL.de-Nachfrage erklärte eine Gerichtssprecherin, dass die Staatsanwaltschaft bei der Auslegung einzelner Maßnahmen während der Ermittlungen und deren Anwendbarkeit auf die Aussetzung der Verjährung zu einem anderen Ergebnis kam als das Gericht, das die Anklage schließlich kippte. Da seitens der Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel eingelegt wurden, ist das Urteil rechtskräftig. Hornauer wird von den "Stuttgarter Nachrichten" mit den Worten zitiert: "Die Behörde ist ein strunzdummer Apparat. Aber es ist gerecht, dass die Frist verschlafen wurde".