Logo: HRAuch wenn Kritiker womöglich mal wieder nicht zufrieden sein dürften mit dem Ergebnis: Mit der Bestätigung durch die Hessische Staatskanzlei ist nun auch das Drei-Stufen-Test-Verfahren für die Telemedien-Angebote des Hessischen Rundfunks (hr) zum Abschluss gebracht worden.

Die Telemedienkonzepte zur Bestandsüberführung von hr-online, hr-text und boerse.ARD.de waren bereits Anfang Juli vom Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks einstimmig genehmigt worden. Die Hessische Staatskanzlei als Rechtsaufsicht des hr hatte die Einhaltung der Verfahrensschritte und der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen - und offensichtlich nichts zu kritisieren.



Der Vorsitzende des hr-Rundfunkrats, Jörn Dulige, zeigte sich erfreut über die Bestätigung durch die Hessische Staatskanzlei und kündigte an, der Rundfunkrat werde in Zukunft die Telemedienangebote des Hessischen Rundfunks wie schon Fernsehen und Hörfunk in die kontinuierliche Programmbeobachtung aufnehmen.