
Die Telemedienkonzepte zur Bestandsüberführung von hr-online, hr-text und boerse.ARD.de waren bereits Anfang Juli vom Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks einstimmig genehmigt worden. Die Hessische Staatskanzlei als Rechtsaufsicht des hr hatte die Einhaltung der Verfahrensschritte und der gesetzlichen Vorgaben zu prüfen - und offensichtlich nichts zu kritisieren.
Der Vorsitzende des hr-Rundfunkrats, Jörn Dulige, zeigte sich erfreut über die Bestätigung durch die Hessische Staatskanzlei und kündigte an, der Rundfunkrat werde in Zukunft die Telemedienangebote des Hessischen Rundfunks wie schon Fernsehen und Hörfunk in die kontinuierliche Programmbeobachtung aufnehmen.