Jörg Kachelmann hat über seinen Medien-Anwalt Ralf Höcker eine Einstweilige Verfügung gegen RP Online erwirkt. Das Landgericht Köln hat die RP Online GmbH demnach verpflichtet, eine "vor- bzw. nachverurteilende Behauptung zum angeblichen Trieblebens", die in der Rubrik "Opinio" erschienen war, nicht weiter zu verbreiten.
Opinio ist die "User Generated Content"-Plattform von RP Online. Jeder, der will, kann dort Artikel zu aktuellen Themen veröffentlichen. Die besten Einträge werden einmal pro Woche dann auch in der gedruckten "Rheinischen Post" veröffentlicht. RP Online hatte die Abgabe einer Unterlassungserklärung zuvor unter anderem mit Begründung verweigert, es handle sich dort "nicht um redaktionelle, sondern um fremde Inhalte". Die RP Online-Redaktion nehme dabei keinen Einfluss auf die Entstehung der Beiträge.
Das Gericht folgte dieser Verteidigungslinie nicht, zumal RP Online selbst angibt, die Beiträge zu prüfen, bevor sie veröffentlicht werden. Daher könne sich RP-Online auch nicht der Haftung entziehen. Kachelmanns Anwalt Ralf Höcker dazu: "Wer Kosten sparen will, indem er redaktionelle Arbeit auf Laien-Journalisten auslagert, muss auch für das schlechte Ergebnis eines solchen Kompetenz-Outsourcing einstehen."