Nachdem der RBB den Inhalt eines NPD-Wahlwerbespots als volksverhetzend eingestuft hat und aufgrund dessen unter Verweis auf einen schwerwiegenden Verstoßes gegen allgemeine Gesetze die Ausstrahlung verweigert hatte, zog die NPD vor Gericht - und unterlag zunächst vor dem Verwaltungsgericht Berlin, dann vor dem Oberverwaltungsgericht und schließlich nun auch vor dem Bundesverfassungsgericht.

Letzteres wies am Donnerstag den Eilantrag der rechtsextremen Partei ab, mit dem der RBB zur Ausstrahlung des Spots verpflichtet werden sollte. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass im bisherigen Verfahren keine Grundrechte der NPD verletzt worden seien.

Zuvor hatten auch Verwaltungs- und Oberverwaltungsgericht zur Auffassung gelangt, dass es sich um einen volksverhetzenden Inhalt handle. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte am 31. August geurteilt, dem Kurzfilm sei "allein die Aussage (zu) entnehmen, dass die in Berlin lebenden Ausländer mit Kriminellen gleichzusetzen sind, die eine Bedrohung für die Bevölkerung darstellen".

Mehr zum Thema