"Mehr Borussia Dortmund geht nicht": Mit diesen Worten bewarb der Vize-Fußballmeister vor einer Woche den Saison-Start seiner Video-Plattform BVB total, die in Zusammenarbeit mit der Deutschen Telekom entsteht. "Ein noch umfangreicheres Entertainment-Angebot als zuvor" wolle man bieten - freilich nicht gratis. Immerhin 4,95 Euro kostet die Fans der Spaß pro Monat, für ein Jahres-Abo werden knapp 40 Euro fällig. Borussige 39,09 Euro sind es, um genau zu sein. Wer bucht, kann alle Bundesliga-Spiele des BVB auf Abruf kurz nach dem Abpfiff sehen, aber auch Europapokal- und DFB-Pokal-Spiele.

Und "natürlich" sei man auch beim Testspiel des BVB gegen den FC Basel live dabei. Doch genau solche Livestreams sorgen nun dafür, dass die Medienhüter hellhörig werden. Es geht dabei um nichts weniger als die Frage, ob Borussia Dortmund mit solchen Live-Übertragungen einen illegalen Fernsehsender betreibt. "Abrufdienste sind kein Rundfunk, aber wenn ein Spiel live übertragen wird, dann handelt es sich um ein Rundfunkangebot", erklärte ein Sprecher der zuständigen Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) gegenüber epd. Wenn Livestreams zu einem "vorherrschenden Bestandteil" des Programms würden, sei das Rundfunkrecht tangiert.

Man habe daher nun den Verein angeschrieben und um Erläuterungen zu dem Angebot gebeten. Entsprechende Video-Angebote, wie jenes von Borussia Dortmund, sind inzwischen längst nicht mehr neu. Auch andere Vereine setzen auf solche Features - Rekordmeister Bayern München hatte im Gegensatz zum BVB im vergangenen Jahr allerdings eine Lizenz beantragt, die vorsieht, dass das Abrufangebot zusätzlich durch einzelne Programmelemente ergänzt werden darf, die live übertragen werden und damit unter den Rundfunkbegriff fallen. Eine solche Lizenz dürfte nun vermutlich auch für Borussia Dortmund nötig werden.