Ausschnitte aus Zeitungs-Rezensionen dürfen vom Buchhandel nicht ohne Erlaubnis und ohne Lizenz zur Bewerbung von Büchern genutzt werden. Ein jahrelanger Rechtsstreit zwischen der Thalia Bücher GmbH, die die Plattform buch.de betreibt, sowie der "FAZ" endete auf Anraten des Landgerichts München nun mit einem Vergleich: Thalia gab eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und verpflichtet sich überdies zur Zahlung eines "signifikanten" Schadensersatzes, wie es seitens der "FAZ" heißt.

Konkret haben sich die Parteien darauf geeinigt, dass Thalia pro Rezension nachträglich 380 Euro als fiktive Lizenzgebühr zahlt. Die "FAZ" hatte Thalia mehrfach schriftlich Angebote unterbreitet, eine Lizenz zu erwerben - da Thalia/buch.de nicht darauf eingegangen waren, hatte die "FAZ" schließlich Klage erhoben. In den Rechtsstreit hatten sich auch andere Unternehmen und eine Tochter des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels eingeschaltet - schließlich stand auch die Frage im Raum, ob die übliche Verwendung von Auszügen auf Klappentexten und ähnlichem nicht mehr möglich ist. Die "FAZ" hatte zwischenzeitlich beteuert, dass es lizenzfrei möglich sei, Ausschnitte von bis zu 25 Wörtern Länge zu verwenden. Die fraglichen Ausschnitte bei buch.de waren deutlich länger.

"FAZ"-Geschäftsführer Burkhard Petzold: "Wir sind froh, dass wir in diesem Verfahren trotz aller Widerstände einen langen Atem bewiesen haben. Nach dem Vergleich ist klar, dass auch Rezensionsauszüge der 'FAZ' urheberrechtlich schutzfähig sind. Sie dürfen nicht ohne Erwerb einer entsprechenden Lizenz zu Werbezwecken genutzt werden. Die Summe von durchschnittlich 380 Euro pro Rezensionsauszug halten wir für einen guten Richtwert."