Zuletzt hat es immer mehr Verurteilungen wegen illegaler Sky-Livestreams gegeben, nun hat das Landgericht Hamburg erneut ein wichtiges Urteil zugunsten des Bezahlsenders gefällt. Demnach wurden der Betreiber der illegalen Live-Streaming-Plattform Stream4u.tv sowie dessen technischer Dienstleister, der die nötige Hardware geliefert hatte, verurteilt. Sie müssen nun mehr als 18.000 Euro Schadensersatz zahlen.


Laut Sky ist das Urteil die erste zivilrechtliche Verurteilung zu Schadensersatz wegen illegalen Sky Streamings im Rahmen einer Gesamtschuld. Das bedeutet, dass der Lieferant wegen Beihilfe als Gesamtschuldner ebenfalls für den vollen Betrag haftet, da ihm laut Landgericht bewusst war, dass die gelieferte Hardware zur illegalen Verbreitung von Sky-Inhalten genutzt wurde.

Thomas Stahn, Director Anti-Piracy & Technology bei Sky Deutschland, zeigt sich mit dem Urteil zufrieden und sagt: "Die Verurteilung ist eine Warnung für alle Beteiligten an der illegalen Verbreitung von Sky-Inhalten. Im Gegensatz zum Strafrecht haftet jeder Gehilfe auch alleine für den vollen Schaden des Verletzten - unabhängig davon, ob er von dem illegalen Geschäft profitiert hat oder nicht."

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