Am Donnerstag hat das OLG München entschieden, dass der Einsatz von Adblockern nicht rechtswidrig und auch das sogenannte Whitelisting erlaubt ist (DWDL.de berichtete). Beim Whitelisting geben Betreiber von Adblockern werbetreibenden Unternehmen die Möglichkeit, ihre Werbung gegen Geld freizuschalten - sie wird den Usern also trotz aktivem Blocker angezeigt. BDZV und VDZ bedauern die Entscheidung der Münchner Richter nun in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Geklagt hatten ursprünglich ProSiebenSat.1, RTL-Vermarkter IP Deutschland und die "SZ".


Ein besonderer Dorn im Auge ist den Verlegern das Urteil in Bezug auf das Whitelisting. "Das ist nach unserer Meinung eine moderne Form der Piraterie", erklären BDZV und VDZ. In der Kombination mit Whitelisting würden künftig die Betreiber der Adblocker das Werbegeschäft machen, sind sich die Verleger sicher - "allerdings ohne eigene Leistung, die allein von den Medien erbracht wird".

Dennoch weisen BDZV und VDZ darauf hin, dass das OLG Köln im vergangenen Jahr in einem ähnlichen Fall ganz anders entschieden hat. Nun geht die Sache vor den Bundesgerichtshof - und hier erhoffen sich die Verleger einen entscheidenden Sieg. "Es kommt nunmehr auf die Entscheidung durch den Bundesgerichtshof an, der die divergierenden Sichtweisen der Instanzgerichte beurteilen wird."