Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat in ihrer jüngsten Sitzung über Werbeverstöße entschieden und dabei die zu Jahresbeginn bei RTL II ausgestrahlte Sendung "Die Geissens auf Curacao" aufgrund von Schleichwerbung beanstandet. Während der gesamten Sendezeit sei die Marke "Roberto Geissini" omnipräsent gewesen, erklärten die Medienhüter mit Blick auf "auffällige Motive wie Totenköpfe oder Kreuze sowie großzügige Schriftzüge" auf Shirts, Caps und Einrichtungsgegenständen.

Die ZAK wertete dies als Schleichwerbung, da die Produkte der Marke in einer Intensität dargestellt worden seien, "die deutlich über das programmlich-dramaturgische Maß hinausging". Entscheidend sei zudem die ausschließliche Visualisierung dieser einen Marke. Nicht zuletzt deswegen habe bei RTL II eine Werbeabsicht angenommen werden müssen. Gegen den Sender sprach die Kommission ebenso wie gegen Sport1 und Sat.1 eine Beanstandung aus.

Sat.1 hat unterdessen gegen Kennzeichnungspflichten bei der Ausstrahlung der Dauerwerbesendung "weg.de Reiseclub" verstoßen. Die im Sommer ausgestrahlte Sendung sei zwar als "Werbesendung" gekennzeichnet gewesen, allerdings fehlten die gesetzlich vorgeschriebene Ankündigung sowie ein eindeutiger Werbetrenner. Wegen Vermischung von redaktionellem Inhalt und Werbung sowie unzureichender Kennzeichnung beanstandete die ZAP zudem die Ausstrahlung eines als Teleshopping gekennzeichneten Erotikfilms bei Sport1. Kritisiert wird die Integration von werblichen Einblendungen für kostenpflichtige Chat-Angebote. Diese machten aus einem Spielfilm noch kein Teleshoppingfenster, hieß es.