Eine Gruppe von Kölner EB-Tontechnikerinnen und EB-Tontechnikern fordert von ihren Auftraggebern eine bessere Entlohnung und hat dafür die Form eines Offenen Briefes gewählt. Obwohl die produktionsbedingten Anforderungen ständig steigen würden, sei die Vergütung in den letzten 20 Jahren kaum gestiegen und teilweise sogar gesunken. Daher wolle man - nach einer Übergangsfrist - ab dem 1. März 2018 neue Mindeststandards einfordern.

1997 habe der durchschnittliche Tagessatz für einen Tontechniker mit max. 2 Funken bei 350 DM gelegen - inflationsbereinigt entspräche das heute 236,91 Euro. In dem Offenen Brief, der von über 100 EB-Tontechnikerinnen und -Tontechnikern unterschrieben wurde, wird nun ein Mindestsatz von 200 Euro für einen maximal 10-stündigen Drehtag gefordert. Überstunden sollen mit einem Zehntel der Tagesgage plus 25 bis 50 Prozent Zuschlag vergütet werden.

Die EB-Tontechniker/innen stören sich aber auch anderen Regelungen und beklagen "den Versuch, unternehmerisches Risiko auf freie Mitarbeiter zu übertragen" und sehen "Kreativität mancher Produktionsleiter, neu kostensparende Regeln für den Ablauf von Drehtagen zu ersinnen, wie z.B. die Selbstbeteiligung bei Mietwagen oder die Verbuchung der Anreise als Freizeit".

Wir dokumentieren den kompletten Offenen Brief im Wortlaut:

Dieser offene Brief richtet sich an alle Sender, Produktionsfirmen, Produktionsdienstleister, Produzenten, Produktionsleiter und Kameraleute, außerdem an diejenigen, die gerade darüber nachdenken, die Ausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton zu ergreifen, sie bereits ergriffen oder schon beendet haben. Angesprochen sind auch alle EB- Tontechniker in Deutschland, die noch nicht Teil unseres Netzwerks sind.

Seit einigen Jahren beobachten wir Kölner EB-Tontechniker, dass die produktionsbedingten Anforderungen ständig steigen; insbesondere in Bezug auf Arbeitszeiten und Arbeitsbedingungen – und das bei sinkender Vergütung. Der Aufgabenbereich eines EB- Tontechnikers hat sich deutlich erweitert. Beispielsweise ist die Anzahl der durchschnittlich verwendeten Funkstrecken stark gestiegen. Darüber hinaus werden Ton mit teils versteckter Mikrofonierung, Kameraassistenz, evtl. auch das Bedienen von Gopros und zweiter Kamera, sowie Timecodeverkoppelung als selbstverständlich angesehen. Teilweise ist die Tontasche inzwischen schwerer als die Kamera. Gleichzeitig gewinnen wir den Eindruck, dass diese Zunahme an Anforderungen nicht gesehen und dementsprechend auch nicht berücksichtigt wird.

Die Vergütung ist in den letzten 20 Jahren kaum gestiegen; vielmehr ist sie teilweise gar gesunken. 1997 waren 350 DM ein durchschnittlicher Tagessatz für einen Tontechniker mit max. 2 Funken. Inflationsbereinigt sind das heute 236,91 Euro.

Der Versuch, unternehmerisches Risiko auf freie Mitarbeiter zu übertragen, und die Kreativität mancher Produktionsleiter, neue kostensparende Regeln für den Ablauf von Dreharbeiten zu ersinnen, wie z.B. die Selbstbeteiligung bei Mietwagen oder die Anreise als Freizeit zu verbuchen, machen eine Klarstellung unsererseits in Form von Mindeststandards erforderlich.

Wir möchten Sie − unsere teils langjährigen Kunden − dafür gewinnen, sich mit uns zusammen für den guten Ton Ihrer Filmproduktion einzusetzen. Das bedeutet, sich auch über Arbeitsbedingungen und entsprechende Entlohnungen zu verständigen.

Damit weiterhin genügend qualifizierte und motivierte EB-Tontechniker für Sie zur Verfügung stehen, setzt sich das Kölner EB-Tontechniker-Netzwerk ab dem 1. März 2018 für folgende Mindeststandards ein:

Drehtag
Ein Drehtag hat maximal 10 Stunden und wird mit mindestens 200 € berechnet.

Überstunden

Jede weitere angefangene Stunde wird als Überstunde betrachtet und mit einem Zehntel der Tagesgage zuzüglich eines Zuschlages von 25 % berechnet (mind. 25 €).

Ab der 3. Überstunde beträgt der Zuschlag 50 % (mind. 30 €). Beginn / Ende

Ein Drehtag beginnt bei ortsansässigen Produktionsfirmen ab Treffpunkt in der Produktion, spätestens aber mit dem Prüfen / Packen des Equipments. Er endet nach Versorgen des Equipments in der Produktion oder auf dem Hotelzimmer. Bei Produktionen außerhalb Kölns gehören die Anfahrt zum Treffpunkt und die Rückfahrt zur Arbeitszeit. Reisezeiten an Drehtagen sind Arbeitszeit für alle Mitarbeiter, nicht nur den Fahrer.

Pausenzeiten

Innerhalb eines Drehtages mit 10 Stunden ist eine Pause von mindestens 45 Minuten enthalten. Diese gehört zur Arbeitszeit. 30 Minuten davon müssen am Stück abgehalten werden. Wird die Pausenzeit unterschritten, wird eine Überstunde extra berechnet.

1/2 Drehtage

Unter der Voraussetzung, dass ein halber Drehtag im Vorfeld (nicht am Drehtag) angefragt wird und dieser die Zeit von 4 Stunden inklusive An- und Abreise, inklusive des Versorgens des Equipments nicht überschreitet, wird dieser mit mind. 75 % der Tagesgage berechnet (nach Ablauf der 4 Stunden werden 100 % berechnet). Dauert der Drehtag länger als 4 Stunden, resultiert daraus keine Bereitschaft für die Dauer des üblichen 10 Stunden-Drehtages.

Reisetage
Ein Reisetag mit bis zu 5 Stunden Anfahrt wird mit mindestens 50 % Tagesgage berechnet,

ein Reisetag mit über 5 Stunden mit mindestens 75 %. An Reisetagen dreht die Kamera nicht. Recording / Einsatz von mehr als 4 Funkstrecken

Ist der EB-Tontechniker für das Handling von mehr als 4 Funkstrecken oder für das Kamera- unabhängige Aufzeichnen verantwortlich, wird eine Mindestgage von 240 € / 10 Stunden berechnet.

Absage von Drehtagen

Erfolgt die Absage eines geplanten Drehtages nicht mindestens 24 Stunden vor Drehbeginn, so wird der Drehtag in voller Höhe berechnet.

Schäden

Muss ein EB-Tontechniker einen Produktionswagen steuern, beträgt seine Selbstbeteiligung an nicht vorsätzlich herbeigeführten Schäden 0 €. Für nicht vorsätzlich herbeigeführte Schäden am Equipment beträgt die Selbstbeteiligung ebenfalls 0 €.

Wir möchten Ihnen als unseren Kunden die Möglichkeit geben, sich auf die geforderten Gagen und Bedingungen einzustellen. Deswegen haben wir eine Übergangszeit bis zum 28. Februar 2018 eingerichtet. Die Mitglieder unseres Netzwerkes sind ab 01. März 2018 nicht mehr bereit, unterhalb der oben geforderten Standards für Aufträge zur Verfügung zu stehen.

Wir Kölner EB-Tontechniker lieben unseren Beruf, weil er spontan, abwechslungsreich und spannend ist, weil wir guten Ton lieben und können, weil wir uns für alles interessieren, was mit Kamera und Technik zu tun hat und weil wir die Arbeit mit Menschen kennen und schätzen. Gerne bringen wir uns voll ein, wenn Sie das wünschen. Wir begreifen unsere Arbeit nicht als ungeliebtes Sprungbrett zum Kameramann oder Redakteur, sondern machen sie mit Leib und Seele.

Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie Ihre Projekte weiterhin mit hochqualifizierten und motivierten EB-Tontechnikern umsetzen können. Helfen Sie uns, zukünftig von unserem Beruf leben zu können.

Das Kölner EB-Tontechniker-Netzwerk