Für das intransparente Verfahren, um einen neuen Direktor zu wählen, steht die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) seit Wochen in der Kritik. Anfang Dezember wurde SPD-Politiker Marc Jan Eumann mit knapper Mehrheit gewählt - es gab keinen Gegenkandidaten. Nun wird die Causa ein Fall für die Justiz: Der Kölner Medienanwalt und Blogger Markus Kompa hat laut der Tageszeitung "Die Rheinpfalz" nämlich einen Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Neustadt gestellt.

Kompa, der sich ebenfalls als LMK-Chef beworben hatte, argumentiert, die Stelle hätte zuvor ausgeschrieben werden müssen. Gegenüber der Zeitung erklärt er: "Vorliegend aber wurde die Vakanz nur vage kommuniziert und war praktisch nur Insidern bekannt gewesen." Eine Findungskommission machte sich auf die Suche nach einem passenden Direktor und schlug der Versammlung der Medienanstalt letztlich nur Eumann vor - auch Kompas Bewerbung wurde nicht berücksichtigt.

Ob der Eilantrag tatsächlich Auswirkungen auf die Wahl Eumanns haben wird, ist aber unklar. Albrecht Bähr, Vorsitzender der Versammlung der LMK, bestätigt gegenüber der "Rheinpfalz" jedoch, dass Eumann noch keinen Vertrag habe. Der designierte LMK-Chef soll sein Amt erst im April antreten, der Vertrag muss aber sechs Wochen nach der Wahl abgeschlossen werden. Bähr erklärte, das Verfahren werde nun juristisch geprüft, nach bisheriger Prüfung gebe es aber keine Beanstandungen.

Weil übrigens auch die Mitglieder der Findungskommission und die Kriterien, nach denen der neue LMK-Chef gesucht wurde, nicht veröffentlicht wurden, hat sich nun auch die Open Knowledge Foundation Deutschland in die Sache eingeschaltet. Über das Online-Portal fragdenstaat.de wurde eine offizielle Anfrage an die LMK gestellt - mit Verweis auf das Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz und das Verbraucherinformationsgesetz. Die LMK antwortete darauf, dass man die Anfrage prüfen werde, wies aber daraufhin, dass man wohl nicht innerhalb eines Monats darauf antworten werde können, weil man den von der Anfrage betroffenen Personen eine Möglichkeit zur Stellungnahme einräumen müsse.

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