Foto: BBCDer eingereichte Antrag beim Landgericht München I richtete sich sowohl gegen die von dem Sender verbreitete Werbung für die Cartoon-Serie "Popetown" als auch gegen die Serie selbst. Nach Ansicht der katholischen Kirche werden in der Serie das Kreuz, das zentrale Symbol des Christentums, als Instrument des Klamauks verunglimpft und in menschenverachtender Sprache behinderte Kinder verunglimpft.

Es war nicht das erste Mal, dass die eifrigen Katholiken aus München gegen MTV vorgehen. Der Sender hatte eine vom Ordinariat verlangte vorausgehende Unterlassungsverpflichtungserklärung, obgleich die hierzu gesetzte Frist auf Wunsch von MTV um eine Woche verlängert worden war, nicht unterzeichnet. MTV hatte nach Ablauf der Frist in der vergangenen Woche erklärt, man wolle zunächst eine Folge "Popetown" ausstrahlen und dies mit einer Live-Diskussionsrunde verbinden. Die Sendung trägt den Titel "MTV News Mag Special - Popetown".

Das Erzbischöfliche Ordinariat München hatte dies umgehend zurückgewiesen und versuchte nun per einstweiliger Verfügung gegen die Ausstrahlung vorzugehen. MTV bestätigte am Mittwochvormittag, dass weder von der katholischen Kirche noch der CSU ein Vertreter für die Diskussionsendung gewonnen werden konnte. Am Mittag lagen MTV Zusagen von Dirk Tänzler, Mitglied des Bundes-Vorstandes des Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), Joachim von Gottberg, Geschäftsführer der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF), Johannes Vogel, Bundesvorsitzender der Jungen Liberalen, Michael Hanfeld, Leiter der Medien-Redaktion der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und Smudo von den Fantastischen Vier vor.

In der 31 Seiten umfassenden Antragschrift des Ordinariats hieß es zu der Werbung für "Popetown", sie erfülle den objektiven Tatbestand einer Beschimpfung gläubiger Christen und ihres religiösen Bekenntnisses. Die Darstellung des vom Kreuz herabgestiegenen, fernsehenden Jesus unter der Überschrift „Lachen statt rumhängen“ sei geeignet, den öffentlichen Frieden zu stören. Immerhin war die Erkenntnis des Ordinariats so reif, dass sie nicht ernsthaft an eine Eskalation glauben: "In Schrifttum und Rechtssprechung sei anerkannt, dass eine tatsächliche Störung des Friedens nicht erforderlich sei. Es genüge, dass berechtigte Gründe für die Befürchtung vorlägen, die Beschimpfung werde das Vertrauen in die öffentliche Rechtssicherheit erschüttern."