Der Streit darüber, was die öffentlich-rechtlichen Sender im Internet dürfen sollen schwelt zwischen ARD, ZDF und Deutschlandradio auf der einen und den Zeitungsverlegern auf der anderen Seite schon seit vielen Jahren, was sich schon allein an der Tatsache zeigt, dass bis zuletzt vor Gericht durch alle Instanzen über das Online-Angebot der "Tagesschau" vom 15. Juni 2011 gestritten wurde, das von den Verlagen damals ausgedruckt wurde. Nachdem in den ersten Jahren die Gerichte noch die Sicht von ARD und ZDF stärkten, urteilte das Oberlandesgericht Köln zuletzt, dass die "Tagesschau"-App in der damaligen Form ein Verstoß gegen den Rundfunkstaatsvertrag und somit rechtswidrig war. Doch die ARD wollte sich trotzdem nicht geschlagen geben, inzwischen ist eine Verfassungsbeschwerde anhängig, auch diverse andere Gerichtsverfahren laufen noch.

Doch zuletzt hatten sich mehrere ARD-Anstalten schon um eine Entspannung der Situation bemüht. Der WDR beispielsweise kündigte an, sein Online-Angebot deutlich weniger textlastig zu gestalten, auch vom RBB war zu hören, dass man audiovisuelle Inhalte stärker in den Mittelpunkt rücken wolle. Und nun hat es offenbar auch eine grundsätzliche Einigung zwischen dem BDZV und den öffentlich-rechtlichen Sendern gegeben, wie Ulrike Simon bei "Horizont.net" berichtet.

Demnach sind die Intendanten bereit, das Verbot der Presseähnlichkeit zu akzeptieren und kündigen an, dass von der Anmutung her bei Digitalangeboten künftig der Schwerpunkt auf audiovisuellen Inhalten liegen solle. Ein generelles Verbot von Texten - auch längerer Art - geht damit bei einem vorliegenden Sendungsbezug aber offenbar nicht einher. Diese weiche Formulierung könnte allerdings auch in Zukunft noch zu Streitigkeiten führen - jedoch will man künftig nicht immer gleich vor Gericht ziehen und sich dort in einen jahrelangen juristischen Kampf verstricken, sondern eine außergerichtliche Schiedsstelle für solche Streitigkeiten einrichten. Diese soll paritätisch mit Vertretern beider Seiten besetzt werden, ein neutraler Vorsitzender soll in Patt-Situationen entscheiden. Deutschlandradio-Intendant Raue hatte eine solche "Clearing-Stelle" schon Ende vergangenen Jahres ins Spiel gebracht.

Offiziell wollen sich die Beteiligten dazu noch nicht äußern, vor allem mit Blick auf die Sitzung der Ministerpräsidenten in dieser Woche. Die Einigung könnte nämlich dazu führen, dass die Ministerpräsidenten in dieser Woche die immer wieder aufgeschobene Reform des Telemedienauftrags verabschieden könnten. In dem könnten dann diese Regelungen ebenso aufgenommen werden wie Neuregelungen zu den Mediatheken.

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