Für die Gegner des Rundfunkbeitrags gab's mal wieder eine juristische Schlappe. Anlass war diesmal eine Klage einiger Personen, die die Zahlung des Rundfunkbeitrags dauerhaft verweigerten. Der SWR leitete daraufhin eine Zwangsvollstreckung ein, wogegen diese schließlich juristisch vorgingen. Das Landgericht Tübingen, das in zweiter Instanz mit dem Fall befasst war, war dann auch tatsächlich der Auffassung, dass der Rundfunkbeitrag an sich und die hoheitlichen Rechte der Sender bei der Eintreibung der Gelder gegen europäisches Recht, insbesondere das Recht der staatlichen Beihilfen, verstößt und hat aus diesem Grund den Europäischen Gerichtshof zur Klärung dieser Fragen eingeschaltet.

Der urteilte nun aber, dass die Ersetzung der Rundfunkgebühr durch den geräteabhängigen Rundfunkbeitrag rechtens war. Es handle sich um "keine erhebliche Änderung der Finanzierungsregelung", aus diesem Grund sei es auch nicht erforderlich gewesen, die Europäische Kommission von dieser Änderung zu unterrichten oder sich diese genehmigen zu lassen. Das Gericht kommt zu diesem Schluss, weil durch die Umstellung keine wesentliche Erhöhung der Vergütung für die Sender ergeben habe. Als schon bestehende Beihilfe sei der Rundfunkbeitrag nicht zu beanstanden.

Auch die Befugnis, die Zwangsvollstreckung von ausstehenden Rundfunkbeiträgen selbst zu betreiben, verstößt nicht gegen Unionsrecht. Diese Vorrechte seien schon 2007 von der Kommission geprüft und genehmigt worden und haben sich seither auch nicht verändert. Diese Vorrechte seien zudem als "ein dem öffentlichen Auftrag der öffentlich-rechtlichen Sender inhärenter Aspekt anzusehen". Alle weiteren Fragen des Tübinger Gerichtes erachtete das Gericht generell als unzulässig.

ZDF-Intendant Thomas Bellut zeigte sich erwartungsgemäß zufrieden: "Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Juli ist der Rundfunkbeitrag jetzt auch in der Europäischen Union abgesichert. Damit besteht Rechtssicherheit auf allen Ebenen." Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm sagt: "Klarer hätte die Entscheidung des EuGH nicht ausfallen können. Sie schafft nun auch europarechtlich Rechtssicherheit." SWR-Justitiar, Hermann Eicher, der federführend für die ARD alle juristischen Fragen rund um den  Rundfunkbeitrag betreut, sieht die Reform der Rundfunkfinanzierung damit auch in der juristischen Nachbearbeitung auf der Zielgeraden: "Der Rundfunkbeitrag hat nun auch die europarechtliche Hürde eindrucksvoll genommen und man kann dem Einzelrichter am LG Tübingen geradezu dankbar sein für diese Vorlage, die nun für Klarheit gesorgt hat", so der SWR-Justitiar.