Der Rechtsstreit rund um das sogenannte Schmähgedicht geht weiter: Vor inzwischen fast drei Jahren hatte Jan Böhmermann das Gedicht im "Neo Magazin Royal" vorgelesen und darin den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan kritisiert. Dieser sah sich beleidigt und ging gegen Böhmermann vor. Es folgte ein Ritt durch die Instanzen, zwischenzeitlich meldete sich auch Angela Merkel zu Wort. Der vorerst letzte Akt folgte im Mai 2018: Damals entschied das Hanseatische Oberlandesgericht, dass einige Teile des Gedichts verboten bleiben (DWDL.de berichtete). Gleichzeitig lehnten die Richter damals den Versuch von Erdogan ab, das komplette Gedicht zu verbieten.

Das Ende des Rechtsstreits ist damit aber offenbar noch nicht erreicht. "Wir haben Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt", sagte Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Schertz am Dienstag dem Evangelischen Pressedienst (epd). Dieser Schritt war erwartet worden. Schertz kündigte bereits bei der Verhandlung im Februar 2018 an, notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen.

Die Richter des Hanseatische Oberlandesgerichts begründeten ihre Entscheidung damals damit, dass die fraglichen Passagen "schwere Herabsetzungen mit Bezügen zum Intimen und Sexuellen, für die es in der Person oder dem Verhalten des Klägers keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte gibt" beinhalte würden. Diese Aussagen seien lediglich ein "Angriff auf die personale Würde", daher seien sie rechtswidrig. In den anderen Versen würde sich Böhmermann dagegen mit dem tatsächlichen Verhalten Erdogans in satirischer Weise auseinandersetzen. Das Ganze sei eine Abwägung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts gegenüber der Meinungsfreiheit gewesen, so die Richter.