Der Bundesrechnungshof hat weitere Prüfergebnisse aus dem vergangenen Jahr veröffentlicht und kritisiert dabei unter anderem auch ungerechtfertigte Steuervorteile für ARD und ZDF. Aufgrund ihrer "hoheitlichen Sendetätigkeit" würden die zwar keiner Besteuerung unterliegen, soweit sie sich aber wirtschaftliche betätigen - also beispielsweise Werbung senden oder Programm verwerten - müssen sie diese Erträge versteuern.

Dabei dürfen sie die Steuer weitgehend pauschalieren. Problem: Die Pauschalen sind seit 20 Jahren unverändert, obwohl Anpassungen notwendig gewesen wären, so der Rechnungshof. Teilweise fehle den Pauschalen auch die erforderliche gesetzliche Grundlage. In den letzten zehn Jahren sei es so zu ungerechtfertigten Subventionen in Höhe von rund 55 Millionen Euro gekommen. Obwohl der Bundesrechnungshof bereits mehrfach auf den Handlungsbedarf hingewiesen habe, seien vom Finanzministerium bislang keine Maßnahmen ergriffen worden.