Die Bayerische Landesmedienzentrale (BLM) und Amazon haben sich im Streit um mögliche Schleichwerbung in einer Folge der Comedyserie "Pastewka" geeinigt. Prime Video und die Produktionsfirma Brainpool hatten die Schnittfassung der Episode "Das Lied von Hals und Nase" überarbeitet und damit die Medienhüter offensichtlich zufriedenstellen können. Durch engere Bildausschnitte oder das Blurren von Markennamen konnte der Streit aus der Welt geschafft werden.

In einer Mitteilung der BLM vom Donnerstag hieß es, dass die ursprüngliche Fassung ab sofort ersetzt werde. Tatsächlich war dies bis zum frühen Nachmittag noch nicht geschehen. Der Austausch der "Pastewka"-Folge soll nach DWDL.de-Informationen aber voraussichtlich in den nächsten Tagen erfolgen, möglicherweise erst nach Ostern.

Die BLM hatte Amazon Schleichwerbung vorgeworfen, weil in der besagten Folge die Elektrofachmarkt-Kette MediaMarkt sehr offensiv ins Bild gerückt wird. "Die gesamte Folge ist - vor allem in Bezug auf die Marke MediaMarkt - von häufigen und intensiven Darstellungen und Erwähnungen geprägt, die nicht programmlich-dramaturgisch begründbar sind", so die BLM im Januar. Amazon kündigte daraufhin an, gegen die Verfügung Einspruch einlegen und die Folge "schnellstmöglich" überarbeiten zu wollen. Daraus wurden jetzt dann doch knapp drei Monate.

Brainpool erklärte als zuständige Produktionsfirma bereits im vergangenen Jahr, dass es keine Produktplatzierung gegeben habe. Im konkreten Fall habe man laut Drehbuch in einem Elektromarkt drehen müssen und den Media Markt entsprechend angemietet. Dafür sei eine "produktionsübliche Miete" gezahlt worden. Eine weitere Form der Zusammenarbeit hat es demnach nicht gegeben und wäre auch ein wenig verwunderlich, ist Media Markt doch einer der größten Konkurrenten von Amazon auf dem deutschen Markt.

Am Donnerstag betonten die Medienhüter und Amazon nun, an ihrer ihrer Rechtsauffassung festhalten zu wollen, sprachen aber von einer "konstruktiven Klärung der Angelegenheit". So seien die Markedarstellungen und -erwähnungen in der neuen Version "programmlich-dramaturgisch begründebar", hieß es von Seiten der BLM. Die Verwaltungsgerichte müssen nun nicht mehr klären, ob es sich um Schleichwerbung handelte oder nicht. 

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