In der vergangenen Woche hat das Verwaltungsgericht Leipzig den Zuweisungsbescheid der Sächsischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und Neue Medien (SLM) an Antenne Deutschland, ein Konsortium von Media Broadcast und der Absolut Digital GmbH, für den Betrieb einer zweiten bundesweiten DAB+-Plattform, aufgehoben (DWDL.de berichtete). Das Lizenzverfahren muss neu durchlaufen werden. Von Antenne Deutschland heißt es nun, man prüfe alle Optionen, den zweiten nationalen Multiplex "baldmöglichst auf Sendung zu bringen".
Das erstinstanzliche Urteil habe an der Ausgangssituation nichts geändert, so Antenne Deutschland. Eine finale Prüfung der Urteilsbegründung sei erst dann möglich, wenn sie vorliege, so Arnold Stender und Willi Schreiner, die beiden Geschäftsführer der Antenne Deutschland. "DAB+ ist die Zukunft des Radios und wir gestalten sie", sagen sie.
Gut möglich aber auch, dass bei einer Wiederholung der Ausschreibung nicht mehr Antenne Deutschland den Zuschlag erhält, sondern ein Konkurrent. Gegen die ursprüngliche Vergabe geklagt hatte die Digital Audio Broadcasting Plattform (DABP). DABP-Geschäftsführer René Laier sagte in der vergangenen Woche, das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig hebe die "grob rechtswidrige Vergabe der bundesweiten DAB-Plattformlizenz durch die Landesmedienanstalten" auf. Er erwarte sich nun "schnellstmöglich eine in jeder Hinsicht öffentlich nachvollziehbare Vergabe der Lizenz für den bundesweiten Plattformbetrieb im Digitalradio".
Die Medienanstalten hatten Antenne Deutschland schon Mitte 2016 den Zuschlag für den Aufbau der zweiten Digitalradio-Plattform gegeben, seither tobt ein Rechtsstreit. Bis vor wenigen Wochen hatten die Kläger auch eine aufschiebende Wirkung der Umsetzung erreicht, diese wurde kürzlich aber aufgehoben. Kurz danach kündigte Antenne Deutschland dann an, noch im vierten Quartal eine zweite bundesweite DAB+-Plattform an den Start zu bringen. Ob es dazu tatsächlich kommt, ist derzeit unklar.