Anfang April ist überraschend die Meldung aufgekommen, dass der ehemalige DFB-Chef Reinhard Grindel bald eventuell beim ZDF arbeiten könnte. Der Sender bestätigte damals, dass Grindel aufgrund seiner Arbeit als Politiker ein Rückkehrrecht habe, bis 2002 arbeitete er beim ZDF, zuletzt als Studioleiter Brüssel. Danach aber ging er in die Politik und saß für die CDU im Bundestag, 2016 wurde er Deutschlands oberster Fußball-Funktionär. Dass Grindel nach einer so langen Zeit tatsächlich noch ein Rückkehrrecht haben soll, überraschte auch viel Juristen. Das ZDF gab deshalb eine Prüfung in Auftrag und kam dann zum Schluss: Grindel hat doch kein Rückkehrrecht. Nun hat man sich mit dem früheren DFB-Chef außergerichtlich geeinigt. 

 

Die Einigung sieht vor, dass Grindel nicht zum ZDF zurückkehrt. Gleichzeitig verzichtet er darauf, sein mögliches Rückkehrrecht gerichtlich prüfen zu lassen. Das ZDF bestätigte die Einigung gegenüber der dpa, nachdem die "Sport-Bild" darüber berichtet hatte. Ob Grindel dafür, in welcher Form auch immer, eine Entschädigung erhält, ist unklar. Auf DWDL.de-Anfrage erklärte das ZDF am Dienstagabend, dass man hier die Vertraulichkeit wahren wolle. 

Grindel soll sich auch mit Thomas Bellut getroffen haben, um die ganze Thematik zu besprechen. Beim Sender hatte man sich aber bereits vor Wochen festgelegt und wollte Grindel nicht mehr journalistisch arbeiten lassen. Durch die Einigung haben Grindel und das ZDF Fakten geschaffen. Offen bleibt allerdings die Frage, ob der ehemalige Politiker und Fußball-Funktionär tatsächlich ein Rückkehrrecht gehabt hätte. Das hätten wohl letztendlich Gerichte entscheiden müssen. Vor seiner Zeit beim ZDF arbeitete der studierte Jurist Grindel unter anderem auch für Sat.1 und die "Neue Osnabrücker Zeitung". 

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