Gleich vier Tageszeitungen machten im Februar mit einer Schlagzeile über den drohenden Weltuntergang auf. "Hamburger Morgenpost", "Express", "tz" und der "Berliner Kurier" berichteten in großen Lettern über einen drohenden Asteroiden-Einschlag und fragten etwa: "War's das?" oder "Ist in 8 Tagen alles zu Ende?" (DWDL.de berichtete). Wer genauer hinsah, konnte erkennen, dass es sich dabei um eine Anzeige handelte, mit der Sky auf den Start seiner Serie "8 Tage" hinweisen wollte.

Beim Presserat stieß diese Form der Promotion auf wenig Gegenliebe. Das Gremium hat die vier Tageszeitungen jetzt gerügt - weil es an einer klaren Trennung von Redaktion und Werbung mangelte und die Anzeige dem Ansehen der Presse schadete. "Die Werbung war für die Leser nicht eindeutig als solche erkennbar", erklärte der Presserat am Freitag. "Es bestand die Gefahr, dass die Leser sie für eine redaktionelle Berichterstattung über ein real stattfindendes Ereignis halten und dadurch Panik geschürt werden könnte."

Zudem sei diese Art der Werbung dazu geeignet, das Ansehen der Presse in Gefahr zu bringen, "da diese Anzeigen sehr stark an das redaktionelle Layout angelehnt waren und die gerügten Medien dieser bewussten Vermengung von Falschinformation zu Werbezwecken mit dem Anschein echter Nachrichten nicht entgegengetreten sind", so das Gremium in seiner Begründung.

"Bild" gleich mehrfach gerügt

Darüber hinaus handelte sich auch "Bild" eine Rüge ein, weil die Berichterstattung über den Stuttgarter Schwertmord sowohl im Blatt als auch online "übertrieben sensationell" gewesen sei. Auf Kritik stieß vor allem die Täterperspektive, aus der die Redaktion das Verbrechen zeigte - so wurde etwa auf der Titelseite ein Foto gezeigt, das den mutmaßlichen Mörder mit erhobenen blutigen Armen zeigte. "Die Redaktion lief damit Gefahr, sich zum Werkzeug des Verbrechers zu machen", erklärte der Presserat. 

Damit nicht genug: Die identifizierende Darstellung des Opfers sei nicht vom Informationsinteresse der Öffentlichkeit gedeckt gewesen, hieß es. Zu sehen war ein Porträtfoto des Mannes vor der Tat, daneben ein verpixeltes Bild des Sterbenden in der Blutlache. Die Darstellung verstieß somit nach Auffassung des Presserats gegen den Opferschutz und gehe zudem respektlos mit dem Leid der Angehörigen um.

Eine Rüge erhielt "Bild" außerdem für die Veröffentlichung einer Exklusiv-Geschichte unter der Überschrift "Erster Blut-Test erkennt zuverlässig Brustkrebs", die auf einer Pressemitteilung eines Universitätsklinikums beruhte. Später hatte sich herausgestellt, dass die Forscher den Stand des Testverfahrens positiver darstellten als es dem Forschungsstand entsprach. Ebenfalls gerügt wurde "Bild", weil in einem Bericht über einen Unfall mit einem Polizeiauto gegen den Persönlichkeitsschutz verstoßen wurde.

Eine Persönlichkeitsschutzverletzung sah der Presserat darüber hinaus in der Berichterstattung über die Bloggerin Bonnie Strange, die in einem Internetvideo einen Mann beschimpfte, den genauen Standort seines Geschäfts nannte, in dem er arbeitete, und ihre Follower aufforderte, "ihn fertig zu machen". "Bild" nannte in dem Artikel den Vornamen und den abgekürzten Nachnamen des Verkäufers und veröffentlichte das Video mit den Beschimpfungen. Einen in "Bild" erschienen Bericht und Kommentar zum "Schweinefleisch-Verbot" in Leipziger Kitas sah der Presserat dagegen von der Meiungsfreiheit gedeckt.

Weitere Rügen handelten sich "Auto Bild", "Web.de", "Hörzu" und "Stern Crime" ein. Der Presserat hat sich darüber hinaus mit der Frage beschäftigt, ob die Herkunft des Gewalttäters vom Frankfurter Hauptbahnhof genannt werden durfte. Weil ein "berechtigtes öffentliches Interesse" bestanden habe, sah das Gremium keine Verletzung des Diskriminierungsverbots und wies entsprechende Beschwerden ab. Die Tat, bei der eine Frau und ihr Sohn vor einen einfahrenden Zug gestoßen wurde, sei ein "in ihrer Art und Dimension außerordentliches Verbrechen".