Weil Axel Springer für seine drei Video-Formate "Bild Live", "Die richtigen Fragen" und "Bild Sport-Talk mit Thorsten Kinhöfer" keine Rundfunklizenz beantragen wollte, ging der Verlag gegen einen entsprechenden Bescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) vor. Im April urteilte das Berliner Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren noch, dass "Bild" seine Livestreams vorerst weiter anbieten darf. In erster Instanz im Hauptsacheverfahren hat Springer nun aber eine empfindliche Niederlage kassiert.
Das Berliner Verwaltungsgericht stuft die Streams nämlich als zulassungspflichtigen Rundfunk ein. Entscheidend bei dem Urteil war ganz offensichtlich, dass den Formaten ein Sendeplan zugrunde liegt. Es ist aber nicht davon auszugehen, dass das nun erfolgte Urteil das Ende des Rechtsstreits darstellt. "Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zugelassen", heißt es von einem Sprecher des Gerichts.
Ob "Bild" bzw. Axel Springer davon Gebrauch machen wird, ist derzeit noch unklar. Auf Anfrage von DWDL.de heißt es vom Verlag, man wolle nun erst einmal die genaue Urteilsbegründung abwarten und sich dann äußern. Allerdings erklärte der Verlag bereits vor mehr als einem Jahr, dass man die Streams nicht anhand eines Sendeplans verbreite: "Wir sind der Auffassung, dass es sich bei den genannten Formaten von ‘Bild’ in ihrer aktuellen Ausgestaltung nicht um zulassungspflichtigen Rundfunk im Sinne des Rundfunkstaatsvertrages handelt, da diese weder zum zeitgleichen Empfang bestimmt sind noch entlang eines Sendeplanes verbreitet werden", sagte im April 2018 ein Unternehmenssprecher gegenüber DWDL.de.
Das Oberverwaltungsgericht entschied vor einigen Monaten noch, dass die rechtliche Abgrenzung zwischen zulassungspflichtigem Rundfunk und zulassungsfreien Medien in der digitalen Welt "bisher ungeklärt und höchst umstritten" sei.