René Weller ist mit seiner Klage gegen RTL-Moderator Günther Jauch vor dem Potsdamer Landgericht gescheitert. Jauch hatte in der Sendung "Wer wird Millionär" im Dezember 2005 über Weller gesagt "der sitzt ja dauernd im Knast". Daraufhin verklagte der ehemalige Box-Weltmeister Jauch wegen Persönlichkeits- und Ehrverletzung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt 31.300 Euro.
Auf dieses Geld muss Weller nun wohl verzichten und mehr noch: Zusätzlich muss er die Kosten des Verfahrens tragen. Die Richter sahen die Äußerungen Jauchs als Meinungsäußerung an und verwiesen auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte entschieden, dass Meinungsäußerungen in großem Maße hinzunehmen sind, da die freie Meinungsäußerung zu den konstituierenden Grundrechten eines demokratischen Rechtsstaats gehöre.
Demzufolg müsse im Rahmen einer solchen Meinungsäußerung eben vieles hingenommen werden, auch wenn das dem Betroffenen nicht unbedingt passe, so das Landgericht Potsdam. Weller hatte darauf verwiesen, dass er nur ein einziges Mal eine Haftstrafe abgesessen habe als er 1999 wegen Drogenhandels und unerlaubten Waffenbesitzes zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt worden war.