Bild: BR/InfafilmRote Wuschelhaare, gelbes Hemd, grüne Hose - den Pumuckl kennt nicht nur fast jedes Kind, sondern wohl auch sonst die meisten Deutschen. Zumindest noch, denn das Landgericht München hat nun durch ein Urteil dafür gesorgt, dass der Bayerische Rundfunk die Geschichten über den kleinen Kobold nicht mehr ausstrahlen darf.

Die Richter gaben der Klage von Barbara von Johnsson statt, die 1965 in einem von Pumuckl-Autorin Ellis Kaut initiierten Wettbewerb den Pumuckl erstmals gezeichnet hatte. Zu diesem Zeitpunkt gab es den Pumuckl bereits drei Jahre lang, allerdings nur als Hörspiel. Als 1982 dann "Meister Eder und sein Pumuckl" in die Kinos kam, wurde Johnsons Pumuckl offiziell nicht mehr verwendet, weil er von anderen Zeichnern überarbeitet worden war.

Dieser Argumentation folgte das Landgericht München jedoch nicht. Schon im November vergangenen Jahres wurde entschieden, dass der überarbeitete Pumuckl auch weiterhin die gleichen typischen Merkmale wie Johnsons Kobold hatte und immer noch habe: Der wirre Haarschopf, der rund Kopf, die Kleidung und die übergroßen Hände und Füße. Daher muss Johnsson laut damaligem Urteil neben Ellis Kaut als Urheberin genannt und an den Einnahmen beteiligt werden.


Nun entschied das Landgericht außerdem, dass der Bayerische Rundfunk und seine Produktionsgesellschaft Infafilm alle Nutzungen unterlassen muss, die die Klägerin, also Frau von Johnson, nicht ausdrücklich eingeräumt habe. Johnson habe 1978 der Ifafilm aber nur das Recht eingeräumt, "ihren" Pumuckl zur Erstellung einer Fernsehserie mit knapp 30-minütigen Folgen zu nutzen. Nicht damit abgedeckt seien aber Spielfilme, die einstündigen "Pumuckl-TV"-Kindersendungen sowie die Nutzung der Figur im Internet oder auf Geschäftspapier. Daher habe Johnsson nun auch Anspruch auf finanzielle Entschädigung - die genaue Höhe müsse aber erst noch ermittelt werden, so die Richter.

Pumuckl-Erfinderin Ellis Kaut hat aber bereits eine Idee, wie der Kobold weiter im Fernsehen zu sehen sein soll. So gebe es in der Schweiz bereits eine neue Pumuckl-Figur. Sie könne sich nun vorstellen, dass auch der deutsche Klabautermann "ein neues Aussehen annimmt, einen Schweizer Pass bekommt und sich in Deutschland frei bewegen darf", so ihre Anwältin Dorothee Wilcke. Aber zur Beruhigung der großen und kleinen Fans: Der Schweizer Pumuckl soll zwar nichts mit dem der ursprünglichen Zeichnerin zu tun haben, aber weiterhin einen roten Schopf, große Hände und kreisrunde Augen haben und rote Ohren vor Aufregung bekommen.