Bund der Zeitungsverleger © BDZV
Im Sommer des vergangenen Jahres überraschte die Politik mit der Ankündigung eines 220 Millionen schweren Förderprogramms für die deutsche Print-Landschaft. Eine von Verlegern geforderte Zustellförderung in Höhe von 40 Millionen Euro war damit vom Tisch. Die 220 Millionen Euro, von denen schon 20 Millionen im vergangenen Jahr fließen sollten, sind gedacht "digitalen Transformation des Verlagswesens, zur Förderung des Absatzes und der Verbreitung von Abonnementzeitungen, -zeitschriften und Anzeigenblättern." Doch offenbar ist man sich in der genauen Ausgestaltung bis heute nicht so recht einig geworden, jetzt gibt es jedenfalls deutliche Kritik vom Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV).

So kritisiert der Verband die aus seiner Sicht "nicht realistische" Förderrichtlinie und bezeichnet sie darüber hinaus als "nicht sinnvoll durchführbar". Zuvor hatte das Wirtschaftsministerium den Verlegerverbänden Details zu dem Richtlinienentwurf mitgeteilt. "Die Vorgaben sind unpraktikabel und daher abzulehnen. Sie müssen dringend geändert werden", erklärt nun BDZV-Hauptgeschäftsführer Dietmar Wolff.

Kern der Kritik des Verbandes ist die angeblich zu kurzen Antrags- und Umsetzungsfristen sowie der enge Katalog für förderfähige Projekte. Zudem sei unklar, wann und mit welchen konkreten Inhalten die Richtlinie in Kraft trete. Die entsprechenden Förderanträge sollen dann aber schon bis spätestens drei Monate nach Inkrafttreten gestellt werden. Auch die Umsetzungsfrist, die bei einzelnen Projekten bei sechs Monaten liegen soll, sei zu kurz. 

Nicht förderfähig sind laut BDZV zudem Projekte und Leistungen von verlagseigenen IT-Dienstleistern oder Gemeinschaftsunternehmen, auch das kritisiert der Verlegerverband. Ganz grundsätzlich hält der BDZV nach wie vor eine Förderung der flächendeckenden physischen Abo-Zustellung für notwendig - die wird es aber wohl nicht geben. "Gleichwohl ist anzuerkennen, dass auch eine Digitalförderung unter Wahrung des Unabhängigkeitsaspekts hilfreich für die Transformation sein kann", sagt Dietmar Wolff. "Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Vorgaben umsetzbar, praktikabel und weitreichend genug sind. Das ist nach unserer Ansicht hier nicht der Fall."