
So sollen Navigatoren und EPGs grundsätzlich werbefrei und neutral gestaltet werden. Herausstellungen einzelner Angebote oder Anbieter sollen laut Erklärung von ARD, ZDF und dem Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) nicht erfolgen. Die Listung und Sortierung der Programme und Angebote, deren Darstellung sowie die Vergabe von Programmplatznummern sollen so erfolgen, dass kein Programm bevorzugt wird. Die Listung soll bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich durch die Anbieter überprüft und gegebenenfalls an veränderte Bedingungen angepasst werden.

Selbstverständlich müssen die Navigationsinstrumente auch den rundfunkrechtlichen Ansprüchen genügen. Um diese Empfehlung durchzusetzen, suchen Sender und Verand das Gespräch mit den Herstellern, Plattformbetreibern und Landesmedienanstalten. Hintergrund ist, dass durch einen großen Umschwung der Nutzer von einer gedruckten Programmzeitschrift hin zum EPG die Gefahr besteht, dass einzelne Sender, die nicht Bestandteil einer digitalen Plattform sind, vom Zuschauer nicht mehr gefunden werden.