"Wann urteilt Karlsruhe über höheren Rundfunkbeitrag?", fragt der Deutsche Journalisten-Verband am Montagmorgen in einer Pressemitteilung. Etwas mehr als sieben Monate sind vergangen, seit Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff die Abstimmung über die von allen anderen Landtagen auf Basis der KEF-Empfehlung schon beschlossenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags aussetzte, nachdem absehbar war, dass die Fraktion seiner eigenen Partei ebenso wie die AfD nicht zustimmen würde.

Zum 1. Januar stieg der Rundfunkbeitrag somit nicht wie geplant um 86 Cent, sondern verharrte bei 17,50 Euro. Nun steht ARD, ZDF und Deutschlandradio aber verfassungsrechtlich eine "bedarfsgerechte Finanzierung" zu, über deren Höhe eine unabhängige Kommission auf Basis der Anmeldungen der Rundfunkanstalten entscheidet - in der Vergangenheit urteilte das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach, dass die Politik davon nicht ohne weiteres abweichen darf.

Auf dem Papier scheint es also eine klare Sache, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio dieser höhere Beitrag zusteht. Die Sender gehen daher bislang davon aus, dass das Bundesverfassungsgerichtsurteil zu ihren Gunsten ausfällt. Die Frage ist aber nicht nur, ob es tatsächlich so kommt, sondern auch: Wann es gefällt wird, ab wann den Sendern dann ggf. das zusätzliche Geld zugute kommt und ob es einen Ausgleich für die bisherigen Monate gibt.

Mit ihrem Eilantrag, mit dem die Sender noch im Dezember eine Entscheidung erreichen wollten, scheiterten sie. Das Bundesverfassungsgerichts schrieb zwar, dass "angesichts der bisherigen Rechtsprechung (...) eine Verletzung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Rundfunkfreiheit zumindest möglich" erscheine, dass die Sender aber nicht dargelegt hätten, dass es eine besondere Dringlichkeit gebe. Vielmehr scheine es, dass die Sender die fehlenden Einnahmen vorübergehend gut kompensieren könnten.

Und so hangeln sich alle Anstalten bislang noch ohne allzu große Einschränkungen im Programm durchs Jahr, stets im Vertrauen darauf, dass das zusätzliche Geld irgendwann schon fließen wird. Zugleich warnte man aber im Frühjahr erneut: "In allen Rundfunkanstalten werden sich spätestens im Jahr 2022 Auswirkungen auf das Programm nicht mehr vermeiden lassen". Wann man mit einem Urteil rechnen kann, ist aber nach wie vor unklar. Die Verfahren seien in Bearbeitung, ein konkreter Entscheidungstermin "derzeit nicht absehbar", heißt es vom Bundesverfassunsgericht auf Nachfrage von DWDL.de. Aus der Jahresvorschau lässt sich zwar entnehmen, dass eine Entscheidung für 2021 angestrebt ist - bindend ist das aber nicht.

Beim DJV heißt es, ein Urteil sei "heute besser als morgen". "Zum einen brauchen die Sender wie auch Tausende von Journalistinnen und Journalisten Planungssicherheit. Zum anderen drohen irreparable Schäden am Programmangebot der Sender", so der DJV-Vorsitzende Frank Überall. Es sei unübersehbar, dass die ausbleibende Beitragserhöhung bereits jetzt Spuren im Hörfunk- und Fernsehprogramm hinterlasse. "Wie beim Klimawandel sind auch bei ARD und ZDF Kipppunkte zu befürchten, wenn das Sparen ohne Sinn und Verstand in diesem Tempo weitergeht."