2021 wurde auch in Deutschland das Leistungsschutzrecht novelliert – immer bedeutender für urheberrechtlich geschützte Inhalte ist in den zurückliegenden Jahren das Internet geworden. Im Clinch lagen diesbezüglich zuletzt große Verlage mit der Suchmaschine Google. Konkret geht es darum, dass Google für seine News-Seiten Bilder, Headlines und kurze Teaser übernimmt. Inzwischen habe man erste Verträge mit Verlagshäusern abgeschlossen, erklärte nun Google. Zu den Verlagen gehören "Der Spiegel", "Die Zeit", das Portal "Golem" und weitere. Mit anderen Verlagshäusern, größeren wie kleineren, befände sich Google eigenen Angaben zufolge weiterhin in Gesprächen.

Der Internet-Gigant erklärte in dieser Woche: „Sowohl für uns als auch für unsere Partner sind diese Vereinbarungen zum Urheberrecht ein wichtiges Signal zur Stärkung der erfolgreichen Partnerschaften." Wie viel Geld Google den einzelnen Häusern für die Verwendung ihrer Inhalte nun zahlt, bleibt aber geheim. In erster Linie schaffen die Verträge nun aber auch Klarheit, denn sie gewähren Google das Recht, erweiterte Vorschauen von Nachrichten zu übernehmen.

Im neuen Leistungsschutzrecht war nämlich nicht genau geregelt worden, ab wann dieses greift. Sehr kurze Auszüge fallen nämlich unter die so genannte Snippet-Ausnahme. Google will nun in den kommenden Monaten mit allen deutschen Verlagen eine gesetzeskonforme und funktionierende Lösung finden. Offen ist weiterhin, ob sich Google auch mit der Verwertungsgesellschaft Corint Media einigen kann, diese hatte von dem Unternehmen für das Jahr 2022 rund 420 Millionen Euro gefordert, was der Internetriese bereits als unrealistisch bezeichnete.