14 Jahre lang hatte der Kameramann des Filmklassikers "Das Boot", Jost Vacano, prozessiert, um eine Nachvergütung zu erhalten. Für seine Arbeit an dem Streifen erhielt er einst umgerechnet rund 100.000 Euro. Nachdem 2002 jedoch der Bestseller-Paragraph eingeführt wurde, forderte Vacano eine Nachvergütung. Der Paragraph sieht vor, dass Urhebern im Nachhinein eine zusätzliche Vergütung zustehen kann, wenn ein Werk einen unerwartet großen Erfolg hat und "die ursprünglich vereinbarte Nutzungsvergütung in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes" stehe. Dass "Das Boot" ein außerordentlicher Erfolg war, steht wohl außer Frage. 

Dennoch hat sich die Sache gezogen, weil sich alle Beteiligten bis noch vor gar nicht allzu langer Zeit gegen die Forderungen des inzwischen 87-Jährigen wehrten. Erst Mitte des vergangenen Jahres einigte sich Vacano mit den ARD-Anstalten auf einen Vergleich und erhielt von ihnen 160.000 Euro (DWDL.de berichtete). Und nun gibt es auch eine Einigung mit der Bavaria Film sowie der Telepool-Tochter EuroVideo Medien, die beide im Rahmen einer Selbstverpflichtung noch einmal tief in die Tasche greifen. 

Wie die Bavaria Film am Dienstag mitteilte, zahlt man für die Nutzungen des Films bis zum 31. Dezember 2021 insgesamt rund 270.000 Euro zuzüglich Zinsen und Umsatzsteuer. Die EuroVideo Medien GmbH zahlt bis Ablauf ihrer Lizenzzeit am 31. Dezember 2018 etwa rund  192.000 Euro. Und wie die Bavaria Film angekündigt hat, werde man den Kameramann auch künftig an den Erlösen, die man mit dem Film generiere, beteiligen. 

Neben den 160.000 Euro, die Vacano von den ARD-Anstalten im vergangenen Jahr erhielt, kommen jetzt also noch einmal fast eine halbe Million Euro hinzu. Nach Angaben von Bavaria Film erfolge die Einigung jetzt "in Anerkennung der einmaligen Leistungen von Jost Vacano [...]" sowie auch vor dem Hintergrund, dass während den vergangenen 14 Jahren verschiedene Vergütungsmodelle etabliert worden seien, die auch die langfristige Nutzung von Werken regeln.