Das Programm von RT DE ist nach Angaben der Medienanstalt Berlin-Brandenburg in Deutschland nicht mehr zu empfangen. Einen entsprechenden "SZ"-Bericht bestätigte die MABB auf Anfrage. Damit hätten die Medienhüter nun endlich erreicht, was sie schon seit Anfang Februar durchsetzen wollen. Auf Sendung gegangen war RT DE am 16. Dezember - allerdings ohne, dass eine Sendelizenz dafür in Deutschland erteilt oder auch nur beantragt worden wäre. Aus Sicht von RT sei die auch gar nicht nötig, die MABB sieht das anders.

Die MABB leitete daher umgehend ein Verfahren gegen RT DE Productions ein, die aus ihrer Sicht für das Programm verantwortlich ist (was RT bestreitet). Schon nach einer Woche war die Verbreitung via Satellit dann wieder Geschichte, auf anderen Wegen wurde trotzdem weitergesendet. Daran änderte auch die Tatsache nichts, dass die ZAK am 2. Februar die Veranstaltung und Verbreitung von RT DE in Deutschland untersagt hat. RT DE Productions hat gegen diesen Bescheid geklagt, ist mit dem Eilantrag aber gescheitert, während das Hauptsacheverfahren noch aussteht.

Doch auch diese juristische Niederlage, gegen die RT DE Productions keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt hat, führte ebensowenig wie das Verbot durch die EU zunächst nicht dazu, dass das Programm in Deutschland auf keinem Weg mehr zu empfangen war, daher setzte die MABB inzwischen drei Zwangsgelder über zunächst 25.000 und danach weitere 40.000 und 50.000 Euro fest. Doch erst nachdem die MABB angekündigt hatte, die ausstehenden Zahlungen nun übers Finanzamt eintreiben zu lassen, gingen zumindest die ersten 25.000 Euro Zwangsgeld ein.

Doch nun scheint nach Feststellung der MABB die Verbreitung in Deutschland tatsächlich gestoppt. Daher werde man "die weitere Vollziehung der eingeleiteten Vollstreckungsmaßnahmen vorläufig aussetzen", wie es in einer Stellungnahme heißt. Sollte RT DE in Deutschland allerdings wieder auf Sendung gehen, dann werde man auch die Vollstreckung der noch ausstehenden Zwangsgelder von 90.000 Euro fortsetzen.