Der Bundesgerichtshof hat eine Klage von Luke Mockridge zurückgewiesen. Der Komiker sah sein Persönlichkeitsrecht verletzt, muss sich nach Auffassung der Karlsruher Richter Spekulationen der Medien über Liebesbeziehungen gefallen lassen. Wenn Prominente in Interviews oder auf Instagram mit ihrem Verhalten Anlass dazu gäben, sich mit diesem Teil ihres Privatlebens zu befassen, dürften sie sich nicht über Berichterstattung und darin enthaltene Spekulationen wundern, entschied der Bundesgerichtshof. 

Anlass für den Rechtsstreit waren Berichte über einen angeblich gemeinsamen Urlaub von Luke Mockridge mit der Podcasterin Ines Anioli im Jahr 2018. Beide hatten auf Instagram Fotos veröffentlicht, die sie nicht zusammen zeigten - allerdings ging die "Bild"-Zeitung von einer gemeinsamen Reise aus, wodurch Mockridge sein allgemeines Persönlichkeitsrecht verletzt sah.

Das Kammergericht Berlin hatte Mockridge noch recht gegeben, der BGH hob die Entscheidung jetzt allerdings auf. Inzwischen ist das Paar längst getrennt. Im vorigen Jahr hatte es Schlagzeilen gegeben, weil Anioli den Komiker wegen Vergewaltigung anzeigte. Die Klage wurde abgewiesen. Nach längerer Bühnenabstinzenz tritt Luke Mockridge inzwischen wieder auf - demnächst auch im Fernsehen, wie vor wenigen Wochen bekannt geworden ist (DWDL.de berichtete).