Springer-Chef Mathias Döpfner darf sich weiterhin einen Doktortitel vor seinen Namen stellen. Nach einer viele Monate andauernden Prüfung hat die zuständige Kommission zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten zwar fest, dass es mehrfach eine wörtliche oder gedankliche Übernahme fremder geistiger Autorenschaft gegeben habe, jedoch seien die Befunde "in ihrer Summe und hinsichtlich ihrer Bedeutung für den wissenschaftlichen Kern der Arbeit nicht ausreichend, um eine Aberkennung des Doktorgrades zu begründen", wie es in der Mitteilung der Universität heißt.

Die Kommission war im Februar 2022 tätig geworden, nachdem die Hochschulleitung durch Hinweise durch zwei Plagiatsprüfer auf ein mögliches Fehlverhalten aufmerksam gemacht worden war. Im Juli wurden die Vorwürfe dann auch öffentlich. "Die Literaturangaben sind dürftig, die Quellen der Informationen unklar, die genutzten Sekundärquellen für die Informationen häufig nicht ausreichend genannt", erklärte Martin Heidingsfelder, einer der "Plagiatsjäger", damals im "Spiegel".

Die Kommission folgte den Vorwürfen der Plagiatssucher allerdings nicht in allen Fällen, sodass sich nach ihrer Ansicht eine deutlich geringere Anzahl an tatsächlichen Verstößen ergibt, als moniert worden waren. Zu berücksichtigen sei zudem, dass der sehr umfassende Hauptteil der Arbeit nach gegenwärtigem Stand nicht von den Plagiatsvorwürfen betroffen sei und auch keine Anhaltspunkte für wissenschaftliches Fehlverhalten ersichtlich seien.

Die Universität hat den kompletten 15-seitigen Bericht online gestellt.