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Der Deutsche Presserat kümmert sich künftig auch um Gratiszeitungen. Die Freiwillige Selbstregulierung nun auch für Anzeigenblätter geöffnet, wie aus einem Beschluss des Trägervereins des Presserats hervorgeht. Kostenlose Wochenzeitungen nehmen damit vollumfänglich am Beschwerdeverfahren teil, wenn die Verlage vorher eine entsprechende Selbstverpflichtungserklärung abgegeben haben. 

"Viele kostenlose Wochenzeitungen bieten hochwertigen Journalismus und sind wichtige Quellen für die Lokalberichterstattung", erklärte Volker Stennei, Vorsitzender des Trägervereins des Presserats. "Wir eröffnen diesen Verlagen die Möglichkeit, durch eine Selbstverpflichtung zum Pressekodex ihren Qualitätsanspruch zu untermauern."

Aus diesem Grund beteiligt sich auch der Bundesverband kostenloser Wochenzeitungen (BVDA) an der Freiwilligen Selbstkontrolle. Laut einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Presserat setzt sich der BVDA dafür ein, dass sich seine Mitgliedsverlage zum Pressekodex verpflichten. „Wir festigen damit unseren wachsenden journalistischen und presseethischen Anspruch als relevante Medien im Lokalen”, sagte BVDA-Hauptgeschäftsführer Jörg Eggers.

In der Vergangenheit prüfte der Presserat Beschwerden gegen Anzeigenblätter regulär nur wegen Verletzungen des redaktionellen Datenschutzes.