Etwa 2,2 Millionen Euro hat Axel Springer jüngst noch von Julian Reichelt gefordert. 2 Millionen davon waren die Abfindungssumme, die Reichelt bei seinem Ausscheiden aus dem Konzern erhielt. Hinzu kam eine geforderte Vertragsstrafe. Im Juni scheiterte ein Gütetermin zwischen den beiden Parteien noch, nun hat man eine außergerichtliche Einigung erzielt und den Konflikt so beendet. Springer zieht seine Klage, Julian Reichelt seine Widerklage vor dem Berliner Arbeitsgericht zurück. 

Im Kern ging es in dem Streit um Vereinbarungen eines Abwicklungsvertrags, an die sich Reichelt nach Meinung von Springer nicht gehalten haben soll. Dabei stand die angebliche Nicht-Löschung von Daten und ein vereinbartes Abwerbeverbot im Mittelpunkt. Etwas überraschend geriet auch Holger Friedrich, Herausgeber der "Berliner Zeitung", in den Streit. Ihm hatte Reichelt Chats und Dokumente angeboten, was der in der Rechtsabteilung von Axel Springer anzeigte. "Ich möchte nicht in einer Welt leben, in der private Informationen von exponierten Personen öffentlich werden", erklärte Friedrich sein Handeln (DWDL.de berichtete). 

In einer Pressemitteilung von Axel Springer heißt es nun, Julian Reichelt "bedauert, Informationen an den Berliner Verlag übermittelt zu haben". Man begrüße die außergerichtliche Einigung, da sie "Kernanliegen der Klage erfüllt und eine womöglich langfristige gerichtliche Auseinandersetzung erspart". Zum Inhalt der Einigung äußern sich die beiden Seiten allerdings nicht, hier habe man Vertraulichkeit vereinbart, heißt es von Springer. 

Im Falle künftiger Verstöße gegen den Abwicklungsvertrag, der im Zuge der Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Julian Reichelt geschlossen wurde, oder gegen die jetzt erzielte Einigung, behält sich Axel Springer nach eigenen Angaben jedoch weiterhin vor, erneut rechtliche Schritte einzuleiten und Ansprüche des Unternehmens geltend zu machen. Ungeachtet der nun beendeten arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung führt die Berliner Staatsanwaltschaft aktuell ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen Julian Reichelt. Man habe die Staatsanwaltschaft über die außergerichtliche Einigung informiert, so Springer.